Einführung eines Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Februar 2023 gilt das im Betreff genannte Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone.
Viele umweltbewusste Bürger setzten große Hoffnungen auf eine Verbesserung der Luftqualität im Raum München durch diese Maßnahme und haben gerade deshalb in die Anschaffung eines Fahrzeugs mit besserer Abgasnorm investiert.
Da ich häufig den Mittleren Ring und andere zur Umweltzone gehörenden Bereiche befahre, fällt mir auf, dass dort trotz des Verbots häufig Fahrzeuge anzutreffen sind, die die dafür notwendigen Abgasnormen nicht einhalten. Dies ist anhand des Fahrzeugtyps und anzunehmenden Baujahrs unschwer zu erkennen.
Dazu gehören auch nicht so selten Fahrzeuge, die ausweislich des Kennzeichens nicht dem Großraum München zuzurechnen sind. Zum Beispiel kommt es im Zuge des A99 Ausbaus dort häufig zu Verkehrsbehinderungen, weshalb viele von Nord nach Süd (und umgekehrt) "Durchreisende" auf den Mittleren Ring ausweichen, der bei Verwendung eines Navigationssystems dann sogar eine Zeitersparnis anzeigt. Die Hinweise auf das Fahrverbot vor der Einfahrt in die Umweltzone werden von vielen dieser Durchreisenden offensichtlich ignoriert.
Ich hätte gerne gewusst, mit welchen Maßnahmen und ggf. wie häufig die Einhaltung des Fahrverbots kontrolliert und ggf. sanktioniert wird. Gibt es dazu bereits Erkenntnisse, die meinen Eindruck bestätigen. Was sagt die Polizei-Statistik (z. B. Anzahl der ausgestellten Verwarnungen bzw. Strafen)?
Ergebnis der Anfrage
Die Stadtverwaltung der Stadt München erklärt sich für diese Anfrage als "nicht zuständig".
Das Desinteresse der Stadt München ist umso bedauerlicher, als diese Daten m. M. n. sowieso im Zuge der Prüfung der Erweiterung des Fahrverbots im Herbst 2023 auf Kfz mit der "Abgasnorm V" erhoben werden müssen, um eine gerichtsfeste Anordnung aussprechen zu können. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das die zur Entscheidung führenden Schadstoffwerte in der Innenstadtluft durch häufige Missachtung des bisher gelentenden Fahrverbots verfälscht wurden, haben eventuell auftretende Kläger gegen die Erweiterung berechtige Chancen auf Erfolg.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. August 2023
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12. September 2023
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