Einführung eines Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone.

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Februar 2023 gilt das im Betreff genannte Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone.
Viele umweltbewusste Bürger setzten große Hoffnungen auf eine Verbesserung der Luftqualität im Raum München durch diese Maßnahme und haben gerade deshalb in die Anschaffung eines Fahrzeugs mit besserer Abgasnorm investiert.
Da ich häufig den Mittleren Ring und andere zur Umweltzone gehörenden Bereiche befahre, fällt mir auf, dass dort trotz des Verbots häufig Fahrzeuge anzutreffen sind, die die dafür notwendigen Abgasnormen nicht einhalten. Dies ist anhand des Fahrzeugtyps und anzunehmenden Baujahrs unschwer zu erkennen.
Dazu gehören auch nicht so selten Fahrzeuge, die ausweislich des Kennzeichens nicht dem Großraum München zuzurechnen sind. Zum Beispiel kommt es im Zuge des A99 Ausbaus dort häufig zu Verkehrsbehinderungen, weshalb viele von Nord nach Süd (und umgekehrt) "Durchreisende" auf den Mittleren Ring ausweichen, der bei Verwendung eines Navigationssystems dann sogar eine Zeitersparnis anzeigt. Die Hinweise auf das Fahrverbot vor der Einfahrt in die Umweltzone werden von vielen dieser Durchreisenden offensichtlich ignoriert.
Ich hätte gerne gewusst, mit welchen Maßnahmen und ggf. wie häufig die Einhaltung des Fahrverbots kontrolliert und ggf. sanktioniert wird. Gibt es dazu bereits Erkenntnisse, die meinen Eindruck bestätigen. Was sagt die Polizei-Statistik (z. B. Anzahl der ausgestellten Verwarnungen bzw. Strafen)?

Ergebnis der Anfrage

Die Stadtverwaltung der Stadt München erklärt sich für diese Anfrage als "nicht zuständig".

Das Desinteresse der Stadt München ist umso bedauerlicher, als diese Daten m. M. n. sowieso im Zuge der Prüfung der Erweiterung des Fahrverbots im Herbst 2023 auf Kfz mit der "Abgasnorm V" erhoben werden müssen, um eine gerichtsfeste Anordnung aussprechen zu können. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das die zur Entscheidung führenden Schadstoffwerte in der Innenstadtluft durch häufige Missachtung des bisher gelentenden Fahrverbots verfälscht wurden, haben eventuell auftretende Kläger gegen die Erweiterung berechtige Chancen auf Erfolg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung eines Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. [#285837]
Datum
10. August 2023 09:53
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1. Februar 2023 gilt das im Betreff genannte Fahrverbot für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. Viele umweltbewusste Bürger setzten große Hoffnungen auf eine Verbesserung der Luftqualität im Raum München durch diese Maßnahme und haben gerade deshalb in die Anschaffung eines Fahrzeugs mit besserer Abgasnorm investiert. Da ich häufig den Mittleren Ring und andere zur Umweltzone gehörenden Bereiche befahre, fällt mir auf, dass dort trotz des Verbots häufig Fahrzeuge anzutreffen sind, die die dafür notwendigen Abgasnormen nicht einhalten. Dies ist anhand des Fahrzeugtyps und anzunehmenden Baujahrs unschwer zu erkennen. Dazu gehören auch nicht so selten Fahrzeuge, die ausweislich des Kennzeichens nicht dem Großraum München zuzurechnen sind. Zum Beispiel kommt es im Zuge des A99 Ausbaus dort häufig zu Verkehrsbehinderungen, weshalb viele von Nord nach Süd (und umgekehrt) "Durchreisende" auf den Mittleren Ring ausweichen, der bei Verwendung eines Navigationssystems dann sogar eine Zeitersparnis anzeigt. Die Hinweise auf das Fahrverbot vor der Einfahrt in die Umweltzone werden von vielen dieser Durchreisenden offensichtlich ignoriert. Ich hätte gerne gewusst, mit welchen Maßnahmen und ggf. wie häufig die Einhaltung des Fahrverbots kontrolliert und ggf. sanktioniert wird. Gibt es dazu bereits Erkenntnisse, die meinen Eindruck bestätigen. Was sagt die Polizei-Statistik (z. B. Anzahl der ausgestellten Verwarnungen bzw. Strafen)?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285837/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Einführung eines Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. [#285837]
Datum
11. August 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptsta…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Einführung eines Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone. [#285837]
Datum
8. September 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich des o.g. Antrags nach der IFS der Landeshauptstadt München können wir folgendes mitteilen: Auskunftsbegehren nach der IFS der Landeshauptstadt München können sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises beziehen, die bei der Stadt, deren Eigenbetriebe oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafterin ist, vorhanden sind. Inhalts Ihres Antrags waren Regelungen aus dem Straßenverkehrsrecht. Informationsbegehren können jedoch nicht auf das Straßenverkehrsrecht (Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde) gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebiets zum übertragenen und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört (siehe insofern auch die im Internet aufrufbaren FAQ´s zur IFS der Landeshauptstadt München). Ergänzend dürfen wir noch darauf verweisen, dass die Landeshauptstadt München keine Befugnisse hat, den fließenden Verkehr am mittleren Ring zu kontrollieren. Dies ist Aufgabe der Polizei. Sollten Sie zu deren Aufgabenerfüllung Fragen haben, bitten wir Sie sich direkt an diese zu wenden. Mit freundlichen Grüßen