Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag.
Laut einer öffentlichen Aussage des CIO der BA auf der Plattform „LinkedIn“ (https://de.linkedin.com/posts/stefan-latuski_beh%C3%B6rde-deutschland-cloud-activity-7138810828199194624-y5Op) geht „die größte Behörde in Deutschland in die Cloud“ und „Bundesagentur für Arbeit führt Microsoft Teams ein“.
Bitte senden Sie mir in diesem Zusammenhang Folgendes zu:
Den Bericht über die im Rahmen dieses Einführungsprojekts durch die BA durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
Da sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wiederholt kritisch zum rechtskonformen Einsatz der Microsoft-Dienste geäußert hat, ist es von großem öffentlichen Interesse, wie die BA einen solchen sicherstellt. Als ggf. datenschutzrechtlich betroffene Person sowie als Bürger, dem das rechtmäßige Handeln „seiner“ staatlichen Behörden am Herzen liegt, möchte ich dies anhand der relevanten Informationen aus dem DSFA-Bericht überprüfen. Konkrete personenbezogene Angaben Dritter oder Angaben, die die Sicherheit der Datenverarbeitung der BA gefährden könnten, sind nicht Teil dieser Anfrage und dürfen, sofern Bestandteil des DSFA-Berichts unkenntlich gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Dezember 2023
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13. Januar 2024
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- Von
- Maximilian Schuster
- Betreff
- Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO [#294483]
- Datum
- 9. Dezember 2023 11:38
- An
- Bundesagentur für Arbeit
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Maximilian Schuster
- Betreff
- AW: Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO [#294483]
- Datum
- 13. Januar 2024 11:29
- An
- Bundesagentur für Arbeit
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- Bundesagentur für Arbeit
- Betreff
- r WG: 240115_IFG-Antrag_vom_09.12.2023_Erinnerung_Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO [#294483]
- Datum
- 4. März 2024 17:56
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesagentur für Arbeit
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- Rückruf: r WG: 240115_IFG-Antrag_vom_09.12.2023_Erinnerung_Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO [#294483]
- Datum
- 4. März 2024 18:01
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesagentur für Arbeit
- Betreff
- Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO [#294483]
- Datum
- 4. März 2024 18:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Maximilian Schuster
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- Vermittlung bei Anfrage „Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO“ [#294483]
- Datum
- 10. März 2024 11:36
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Bericht zur Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO“ [#294483] # IFG-720/003 II#0382
- Datum
- 12. März 2024 11:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Maximilian Schuster
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Bericht zur Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO“ [#294483] # IFG-720/003 II#0382 [#294483]
- Datum
- 12. März 2024 12:19
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Einführung Microsoft-Clouddienste bei BA; hier: Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO“ [#294483] # IFG-720/003 II#0382
- Datum
- 14. März 2024 11:08
- Status
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