Einführung/Nutzung von AML bei Notrufen

Anfrage an: Polizei Bremen

wird von der Bremer Polizei bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten der Standort des Anrufenden via Advanced Mobile Location (AML) an die Leitstelle übermittelt, wie es seit 2019 bei den meisten Leitstellen der Feuerwehren und Rettungsdienste (112) der Fall ist?

Wenn ja, seit wann und handelt es sich bei der Implementierung um ein rein bremisches Projekt bei dem der AML-Endpunkt durch die Bremer Behörden bzw. in dessen Auftrag betrieben wird oder gibt es eine länderübergreifende Koordination?
Wie ist der Nutzen einzuschätzen?

Wenn nein, welche Planungen liegen hierzu vor und wie ist der zeitliche Rahmen? Erfolgt die Umsetzung als bremisches Projekt oder gibt es eine koordinierte Zusammenarbeit/Bündelung mit anderen Behörden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wird von der Bremer Poliz…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung/Nutzung von AML bei Notrufen [#270056]
Datum
11. Februar 2023 23:50
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wird von der Bremer Polizei bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten der Standort des Anrufenden via Advanced Mobile Location (AML) an die Leitstelle übermittelt, wie es seit 2019 bei den meisten Leitstellen der Feuerwehren und Rettungsdienste (112) der Fall ist? Wenn ja, seit wann und handelt es sich bei der Implementierung um ein rein bremisches Projekt bei dem der AML-Endpunkt durch die Bremer Behörden bzw. in dessen Auftrag betrieben wird oder gibt es eine länderübergreifende Koordination? Wie ist der Nutzen einzuschätzen? Wenn nein, welche Planungen liegen hierzu vor und wie ist der zeitliche Rahmen? Erfolgt die Umsetzung als bremisches Projekt oder gibt es eine koordinierte Zusammenarbeit/Bündelung mit anderen Behörden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270056/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem BremIFG vom 11. Februar 2023 u…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Einführung/Nutzung von AML bei Notrufen [#270056]
Datum
16. Februar 2023 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.gif
70,3 KB
2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem BremIFG vom 11. Februar 2023 und beantworten diese wie folgt: 1. Wird von der Bremer Polizei bei eingehenden Notrufen unter der 110 von Mobilfunk-Endgeräten der Standort des/der Anrufenden via Advanced Mobile Location (AML) an die Leitstelle übermittelt, wie es seit 2019 bei den meisten Leitstellen der Feuerwehren und Rettungsdienste (112) der Fall ist? Bei eingehenden Notrufen von Mobilfunk-Endgeräten wird der Standort des/der Anrufenden nicht via Advanced Mobile Location (AML) an die Leitstelle übermittelt 2. Wenn ja, seit wann und handelt es sich bei der Implementierung um ein rein bremisches Projekt, bei dem der AML-Endpunkt durch die Bremer Behörden bzw. in dessen Auftrag betrieben wird oder gibt es eine länderübergreifende Koordination? 3. Wie ist der Nutzen einzuschätzen? Die Fragen 2 und 3 entfallen. 4. Wenn nein, welche Planungen liegen hierzu vor und wie ist der zeitliche Rahmen? Erfolgt die Umsetzung als bremisches Projekt oder gibt es eine koordinierte Zusammenarbeit/Bündelung mit anderen Behörden? Es bestehen derzeit keine Planungen, das System AML zu implementieren. Mit freundlichen Grüßen