Einfuhr Heets aus einem EU-Staat

Ich besuche regelmäßig Familie in Polen oder mache innerhalb von Europa Urlaub und möchte gerne wissen wieviel Iqos-Heets ich mitnehmen kann. Ich habe gehört, es wären 8 Stangen.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich besuche regel…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfuhr Heets aus einem EU-Staat [#236587]
Datum
1. Januar 2022 21:47
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich besuche regelmäßig Familie in Polen oder mache innerhalb von Europa Urlaub und möchte gerne wissen wieviel Iqos-Heets ich mitnehmen kann. Ich habe gehört, es wären 8 Stangen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2022010303001981] WG: WGGN: Einfuhr Heets aus einem EU-Staat [#236587]
Datum
3. Januar 2022 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2022010303001981 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr Antragsteller/in Heets und vergleichbare Produkte werden tabaksteuerrechtlich als „erhitzter Tabak“ bezeichn…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2022010303001981] WG: Einfuhr Heets aus einem EU-Staat [#236587]
Datum
5. Januar 2022 19:10
Status
Sehr Antragsteller/in Heets und vergleichbare Produkte werden tabaksteuerrechtlich als „erhitzter Tabak“ bezeichnet. Zum 01.01.2022 wurde eine zusätzliche Steuer für erhitzten Tabak eingeführt. Im Ergebnis beträgt die gesamte Tabaksteuer für erhitzten Tabak damit 80 Prozent der Steuerhöhe für Zigaretten. Dabei entspricht der jeweils stückweise bzw. einzeln portionierte Rauchtabak einer Zigarette. Gemäß § 1a des Tabaksteuergesetzes in der Fassung ab 01.01.2022 sind für erhitzten Tabak grundsätzlich die Vorschriften für Rauchtabak (Pfeifentabak und Feinschnitt) anzuwenden. Die Richtmenge für Rauchtabak, der von Privatpersonen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zum Eigenbedarf mitgebracht wird, beträgt 1 Kilogramm (§ 39 Tabaksteuerverordnung). Ob für erhitzten Tabak eine abweichende Richtmenge festgelegt wird, ist derzeit noch in Klärung. Sobald mir die Entscheidung vorliegt, werde ich Ihnen eine entsprechende Auskunft erteilen. Hinweis: Aktuelle Fachmeldungen zum Steuerrecht finden Sie auf www.zoll.de über folgenden Link: [1]https://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms... Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen

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Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr Antragsteller/in ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im S…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Fwd: [Ticket#2022010303001981] Einfuhr Heets aus einem EU-Staat [#236587]
Datum
10. Januar 2022 19:31
Status
Sehr Antragsteller/in ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Nunmehr steht fest, dass bei der Einreise aus anderen EU-Mitgliedstaaten für erhitzten Tabak die Richtmenge von 800 Stück angewandt wird. § 39 Tabaksteuerverordnung wird entsprechend geändert werden. Siehe auch die heutige Fachmeldung auf [1]www.zoll.de: [2]https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachme... (Seite 2 des Informationsschreiben an die Verbände und Wirtschaftsbeteiligte; Download: [3]https://www.zoll.de/SharedDocs/Downlo...) Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen