Einfuhr kastrierter männlicher Ferkel aus anderen EU-Staaten nach dem 01.01.2019

Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen:

1a)
Dürfen männliche Ferkel nach dem 01.01.2019 aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten nach Deutschland eingeführt werden, obwohl sie die Eigenschaft "kastriert" im Herkunftsland in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (Kastration nach Schmerzlinderung durch Lokalanästhesie mit Procainhydrochlorid in DK; Kastration nach Inhalationsnarkose mit CO2-Gas in NL)?

1b)
Dürfen männliche Ferkel nach dem 01.01.2019 aus Schweden nach Deutschland eingeführt werden, obwohl sie dort die Eigenschaft "kastriert" in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (Kastration nach Schmerzlinderung durch Lokalanästhesie mit Lidocainhydrochlorid)?

2.
Ist
a) die Aufstallung (= Unterbringung)
b) die Mast (= bestimmungsgemäßer Gebrauch)
von Ferkeln in Deutschland ab dem 01.01.2019 zulässig, wenn die Ferkel die Eigenschaft "kastriert" im Herkunftsland in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (s. Nr. 1).

3.
Ist die Schlachtung von männlichen Mastschweinen aus EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland ab dem 01.01.2019 zulässig, die im Herkunftsland die Eigenschaft "kastriert" in einer Weise erhalten haben, die in Deutschland ab dem 01.01.2019 rechtswidrig ist?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    9. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantworte…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfuhr kastrierter männlicher Ferkel aus anderen EU-Staaten nach dem 01.01.2019 [#33348]
Datum
7. September 2018 20:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen: 1a) Dürfen männliche Ferkel nach dem 01.01.2019 aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten nach Deutschland eingeführt werden, obwohl sie die Eigenschaft "kastriert" im Herkunftsland in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (Kastration nach Schmerzlinderung durch Lokalanästhesie mit Procainhydrochlorid in DK; Kastration nach Inhalationsnarkose mit CO2-Gas in NL)? 1b) Dürfen männliche Ferkel nach dem 01.01.2019 aus Schweden nach Deutschland eingeführt werden, obwohl sie dort die Eigenschaft "kastriert" in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (Kastration nach Schmerzlinderung durch Lokalanästhesie mit Lidocainhydrochlorid)? 2. Ist a) die Aufstallung (= Unterbringung) b) die Mast (= bestimmungsgemäßer Gebrauch) von Ferkeln in Deutschland ab dem 01.01.2019 zulässig, wenn die Ferkel die Eigenschaft "kastriert" im Herkunftsland in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (s. Nr. 1). 3. Ist die Schlachtung von männlichen Mastschweinen aus EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland ab dem 01.01.2019 zulässig, die im Herkunftsland die Eigenschaft "kastriert" in einer Weise erhalten haben, die in Deutschland ab dem 01.01.2019 rechtswidrig ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 7. September 2018. Das Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Einfuhr kastrierter männlicher Ferkel aus anderen EU-Staaten nach dem 01.01.2019 [#33348]
Datum
10. September 2018 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 7. September 2018. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für die Erteilung der erbetenen Auskünfte nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hiermit erledigt hat und bitte insoweit um kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen