Einfuhr kastrierter männlicher Ferkel aus anderen EU-Staaten nach dem 01.01.2019
Bitte beantworten Sie nachfolgende Fragen:
1a)
Dürfen männliche Ferkel nach dem 01.01.2019 aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten nach Deutschland eingeführt werden, obwohl sie die Eigenschaft "kastriert" im Herkunftsland in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (Kastration nach Schmerzlinderung durch Lokalanästhesie mit Procainhydrochlorid in DK; Kastration nach Inhalationsnarkose mit CO2-Gas in NL)?
1b)
Dürfen männliche Ferkel nach dem 01.01.2019 aus Schweden nach Deutschland eingeführt werden, obwohl sie dort die Eigenschaft "kastriert" in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (Kastration nach Schmerzlinderung durch Lokalanästhesie mit Lidocainhydrochlorid)?
2.
Ist
a) die Aufstallung (= Unterbringung)
b) die Mast (= bestimmungsgemäßer Gebrauch)
von Ferkeln in Deutschland ab dem 01.01.2019 zulässig, wenn die Ferkel die Eigenschaft "kastriert" im Herkunftsland in einer Weise erhalten haben, die ab dem 01.01.2019 in Deutschland rechtswidrig ist (s. Nr. 1).
3.
Ist die Schlachtung von männlichen Mastschweinen aus EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland ab dem 01.01.2019 zulässig, die im Herkunftsland die Eigenschaft "kastriert" in einer Weise erhalten haben, die in Deutschland ab dem 01.01.2019 rechtswidrig ist?
Information nicht vorhanden
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Datum7. September 2018
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9. Oktober 2018
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