Einfuhr von HEETs nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land

Ich fliege bald nach Moldawien und würde dort HEETs kaufen und nach Deutschland einfahren. Ich habe gelesen, dass HEETs unter Rauchtabak fallen und somit pro Person 250g aus Nicht-EU-Ländern erlaubt sind. Das entspricht knapp 4 Stangen.

Andererseits habe ich auch die Information, dass HEETS, die aus Drittländern eingefahren werden wie normale Zigaretten gehandhabt werden und somit nur eine Stange pro Person zollfrei eingefahren werden kann.
Welche Information ist jetzt richtig?
Vielen Dank vorab.

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  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    18. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich fliege bald n…
An Zollfahndungsamt München Details
Von
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Betreff
Einfuhr von HEETs nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land [#241042]
Datum
15. Februar 2022 23:36
An
Zollfahndungsamt München
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich fliege bald nach Moldawien und würde dort HEETs kaufen und nach Deutschland einfahren. Ich habe gelesen, dass HEETs unter Rauchtabak fallen und somit pro Person 250g aus Nicht-EU-Ländern erlaubt sind. Das entspricht knapp 4 Stangen. Andererseits habe ich auch die Information, dass HEETS, die aus Drittländern eingefahren werden wie normale Zigaretten gehandhabt werden und somit nur eine Stange pro Person zollfrei eingefahren werden kann. Welche Information ist jetzt richtig? Vielen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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