Einfuhr von IQOS heets aus Polen nach Deutschland

wieviele Heets können pro Person aus Polen nach Deutschland mitgebracht werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Robert Gorsky
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele Heets kö…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Robert Gorsky
Betreff
Einfuhr von IQOS heets aus Polen nach Deutschland [#240142]
Datum
6. Februar 2022 18:30
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele Heets können pro Person aus Polen nach Deutschland mitgebracht werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Gorsky Anfragenr: 240142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240142/ Postanschrift Robert Gorsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Gorsky
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen u…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2022020703000535] WG: WGGN: Einfuhr von IQOS heets aus Polen nach Deutschland [#240142]
Datum
7. Februar 2022 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2022020703000535 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Sehr geehrter Herr Gorsky, Heets und vergleichbare Produkte werden tabaksteuerrechtlich als „erhitzter Tabak“ bez…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2022020703000535] WG: WGGN: Einfuhr von IQOS heets aus Polen nach Deutschland [#240142]
Datum
7. Februar 2022 13:01
Status
Sehr geehrter Herr Gorsky, Heets und vergleichbare Produkte werden tabaksteuerrechtlich als „erhitzter Tabak“ bezeichnet. Mit Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) sind ab dem 01.01.2022 neue Regelungen hinsichtlich der Einfuhr von Heets getroffen worden. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei der Einfuhr aus anderen EU-Staaten, wie in Ihrem Fall aus Polen: Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU -ausgenommen Sondergebiete (wie z.B. den Kanaren) - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.  Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von  ---800 Stück Zigaretten UND ---800 Stück Heets UND ---400 Stück Zigarillos UND ---200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND ---1 Kilogramm Rauchtabak  geht man, wenn es keine gegenteiligen Anhaltspunkte gibt, davon aus, dass die Tabakwaren für den privaten Ge- und Verbrauch bestimmt sind. Sie können sich also zum eigenen Ge- bzw. Verbrauch (Sie dürfen weder als Geschenk noch im Auftrag für Dritte mitgebracht werden) 800 Stück Heets aus Polen mitbringen. . Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage beantworten. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen