Einführung eines Jobbikes als Arbeitgeberleistung

Ich bin Landesbeamtin, möchte mir ein neues Fahrrad für den Arbeitsweg kaufen. Ab wann wird das Jobbike als Arbeitgeberleistung und als Baustein für mehr Klimaschutz eingeführt? Es stand im SPD Wahlprogramm.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Landesbeamtin, m…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung eines Jobbikes als Arbeitgeberleistung [#219696]
Datum
3. Mai 2021 10:28
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Landesbeamtin, möchte mir ein neues Fahrrad für den Arbeitsweg kaufen. Ab wann wird das Jobbike als Arbeitgeberleistung und als Baustein für mehr Klimaschutz eingeführt? Es stand im SPD Wahlprogramm.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren u.a. Antrag nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) mit dem S…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Antrag nach dem LTranspG: Einführung eines Jobbikes als Arbeitgeberleistung [#219696]
Datum
20. Mai 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren u.a. Antrag nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) mit dem Sie sinngemäß anfragen, ab wann Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit erhalten, Dienstfahrräder bzw. Leasing-Räder der JobRad GmbH nutzen zu können. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Ministerium für Bildung (BM) nicht über diese Informationen verfügt. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich Ihre Anfrage nach dem LTranspG jedenfalls derzeit nicht beantworten kann. Sinn und Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Den Transparenzpflichtigen trifft dabei aber keine Informationsverschaffungspflicht. Sind angefragte Informationen dort in keiner Weise gespeichert, sind sie nicht vom Informationsbegriff des LTranspG erfasst und können daher auch nicht Gegenstand eines geltend gemachten Anspruchs sein. Insofern ist das BM für Ihre Anfrage nicht auskunftspflichtig im Sinne des LTranspG, da es jedenfalls derzeit nicht über die konkret angefragten Informationen verfügt, ab wann eine Einführung des sog. JobRads in der Landesverwaltung realisiert werden kann. Ungeachtet dessen darf ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass im Koalitionsvertrag "ZUKUNFTSVERTRAG RHEINLAND-PFALZ – 2021 bis 2026“ der neuen sog. "Ampel"-Koalition (abrufbar unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/... dort Seite 179) zum Dienstrad-Leasing zwischen den Koalitionsparteien Folgendes vereinbart ist: "Wir wollen für Bedienstete der Landesverwaltung ein Dienstrad-Leasing einführen und hierfür die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter/innen schaffen. Sofern die Tarifvertragsparteien in der anstehenden Lohnrunde eine entsprechende Regelung für den Bereich der Tarifbeschäftigten vereinbaren, wollen wir diese zeitnah umsetzen." Ich hoffe, dass Ihnen diese Erklärung bereits weiterhilft. Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, möchte ich Sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum bitten, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Kosten gemäß § 24 LTranspG werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen