Einführung Masernimpfpflicht

im Zuge der Pläne eine Impfpflicht einzuführen, habe ich auf der folgenden Seite Informationen in Erfahrung gebracht:

https://www.impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/272-die-trumpisierung-der-impfdiskussion.html

Dort werden Quellen zitiert - u. a. Kassenärztliche Bundesvereinigung, das BzGA und die Behörde, die sich am besten mit diesem Thema auskennt, das Robert-Koch-Institut, deren sämtliche Informationen scheinbart mit denen von Herrn Spahn derzeit in den Medien verbreiten, nicht annähernd übereinstimmen, sogar das genaue Gegenteil nachweisen.

Mehr noch: In diversen Interviews sprechen sich seit Jahren Mitglieder der ständigen Impfkommision wiederholt gegen eine Impfpflicht, nicht nur gegen Masern aus.

Hiermit bitte ich um Zusendung der Dokumente, die folgende Fragen beantworten bzw. begründen:

1. Aufgrund welcher konkreten Fakten und Interessen beruht die Entscheidung zur Einführung einer Masernimpfpflicht?

2. Es wird wiederholt behauptet, dass eine Durchimpfungsrate von 95% dafür sorgen würde, dass die Masen (und weitere Krankheiten) nicht mehr auftreten würden. Aufgrund welcher Informationen und Erfahrungen wird darauf geschlossen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zuge der Pläne e…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung Masernimpfpflicht [#138789]
Datum
9. Mai 2019 11:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zuge der Pläne eine Impfpflicht einzuführen, habe ich auf der folgenden Seite Informationen in Erfahrung gebracht: https://www.impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/272-die-trumpisierung-der-impfdiskussion.html Dort werden Quellen zitiert - u. a. Kassenärztliche Bundesvereinigung, das BzGA und die Behörde, die sich am besten mit diesem Thema auskennt, das Robert-Koch-Institut, deren sämtliche Informationen scheinbart mit denen von Herrn Spahn derzeit in den Medien verbreiten, nicht annähernd übereinstimmen, sogar das genaue Gegenteil nachweisen. Mehr noch: In diversen Interviews sprechen sich seit Jahren Mitglieder der ständigen Impfkommision wiederholt gegen eine Impfpflicht, nicht nur gegen Masern aus. Hiermit bitte ich um Zusendung der Dokumente, die folgende Fragen beantworten bzw. begründen: 1. Aufgrund welcher konkreten Fakten und Interessen beruht die Entscheidung zur Einführung einer Masernimpfpflicht? 2. Es wird wiederholt behauptet, dass eine Durchimpfungsrate von 95% dafür sorgen würde, dass die Masen (und weitere Krankheiten) nicht mehr auftreten würden. Aufgrund welcher Informationen und Erfahrungen wird darauf geschlossen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundl…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Einführung Masernimpfpflicht [#138789]
Datum
9. Mai 2019 12:22
Status
Warte auf Antwort
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2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Z 15 - 96 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. "Aufgrund welcher konkre…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Einführung Masernimpfpflicht [#138789]; IFG-Anfrage
Datum
26. Juni 2019 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,6 KB


Z 15 - 96 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. "Aufgrund welcher konkreten Fakten und Interessen beruht die Entscheidung zur Einführung einer Masernimpfpflicht?" Das Verfahren zur Erstellung des Regierungsentwurfs eines Masernschutzgesetzes wird erst mit der Entscheidung des Bundeskabinetts abgeschlossen sein. Die Erwägungen, die die Bundesregierung dieser Gesetzgebungsinitiative zu Grunde legt, werden dann in der Begründung des Gesetzentwurfes nachzulesen sein, der bald darauf als Bundesrats-Drucksache und als Bundestags-Drucksache auf den Internetseiten von Bundesrat und Bundestag (https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt) veröffentlicht werden wird. Das Robert Koch-Institut (RKI) betont, dass neben einer Impfpflicht ergänzende Maßnahmen wünschenswert sind, um das Ziel einer Masern-Elimination zu erreichen und insbesondere Impflücken bei jungen Erwachsenen zu schließen. Zusätzlich werden vom RKI daher flankierende Maßnahmen wie Erinnerungs-systeme oder die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgeschlagen, um die Impfbereitschaft der Bevölkerung und Ärzteschaft - nicht nur gegen Masern - zu erhöhen. Der Referentenentwurf eines "Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention - Masernschutzgesetz" sieht daher flankierende Maßnahmen vor. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird in ihrer gesetzlichen Aufgabe, die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema Impfen zu informieren, gestärkt. Ihr sollen für diese Aufgabe in Zukunft weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll künftig auch in digitalisierter Form möglich sein (digitaler Impfausweis, § 22 IfSG-Entwurf). Dadurch wird künftig eine automatisierte Erinnerung an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen ermöglicht. Des Weiteren soll gesetzlich klargestellt werden, dass Fachärztinnen und Fachärzte unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit nach der Gebietsdefinition berechtigt sind, Schutzimpfungen durchzuführen und die Berechtigung erhalten kann, Schutzimpfungen vorzunehmen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. 2. "Es wird wiederholt behauptet, dass eine Durchimpfungsrate von 95% dafür sorgen würde, dass die Masen (und weitere Krankheiten) nicht mehr auftreten würden. Aufgrund welcher Informationen und Erfahrungen wird darauf geschlossen." Die Masern- und Rötelnelimination wird weltweit von allen WHO-Regionen angestrebt und ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder. Die Elimination der Masern und Röteln wird von der WHO definiert als eine Unterbrechung einer endemischen Masern- oder Rötelntransmission über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten nach dem letzten Auftreten eines endemischen Falles in einer geografischen Region. Eine endemische Transmission bezeichnet das Auftreten einer kontinuierlichen Infektionskette der Masern- oder Röteln in Deutschland über eine Zeitraum von 12 Monaten oder länger. Als Indikator für einen Fortschritt hinsichtlich der Erreichung der Elimination gilt eine Masern- oder Rötelninzidenz von unter 1 Fall pro 1.000.000 Einwohner. Als Voraussetzung für eine schnelle Unterbrechung von Infektionsketten und damit die Erreichung der Masernelimination gilt eine Masern-Immunität von mehr als 95 % in der Bevölkerung. Als Indikator für die Immunität werden von der WHO die Impfquoten der Standardimpfungen vorgeschlagen, siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im… oder den nationalen Aktionsplan unter WHO-Ziele https://www.gmkonline.de/documents/Akti… Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen