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Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. "Aufgrund welcher konkreten Fakten und Interessen beruht die Entscheidung zur Einführung einer Masernimpfpflicht?"
Das Verfahren zur Erstellung des Regierungsentwurfs eines Masernschutzgesetzes wird erst mit der Entscheidung des Bundeskabinetts abgeschlossen sein. Die Erwägungen, die die Bundesregierung dieser Gesetzgebungsinitiative zu Grunde legt, werden dann in der Begründung des Gesetzentwurfes nachzulesen sein, der bald darauf als Bundesrats-Drucksache und als Bundestags-Drucksache auf den Internetseiten von Bundesrat und Bundestag (
https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt) veröffentlicht werden wird.
Das Robert Koch-Institut (RKI) betont, dass neben einer Impfpflicht ergänzende Maßnahmen wünschenswert sind, um das Ziel einer Masern-Elimination zu erreichen und insbesondere Impflücken bei jungen Erwachsenen zu schließen. Zusätzlich werden vom RKI daher flankierende Maßnahmen wie Erinnerungs-systeme oder die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgeschlagen, um die Impfbereitschaft der Bevölkerung und Ärzteschaft - nicht nur gegen Masern - zu erhöhen. Der Referentenentwurf eines "Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention - Masernschutzgesetz" sieht daher flankierende Maßnahmen vor. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird in ihrer gesetzlichen Aufgabe, die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema Impfen zu informieren, gestärkt. Ihr sollen für diese Aufgabe in Zukunft weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll künftig auch in digitalisierter Form möglich sein (digitaler Impfausweis, § 22 IfSG-Entwurf). Dadurch wird künftig eine automatisierte Erinnerung an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen ermöglicht. Des Weiteren soll gesetzlich klargestellt werden, dass Fachärztinnen und Fachärzte unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit nach der Gebietsdefinition berechtigt sind, Schutzimpfungen durchzuführen und die Berechtigung erhalten kann, Schutzimpfungen vorzunehmen und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.
2. "Es wird wiederholt behauptet, dass eine Durchimpfungsrate von 95% dafür sorgen würde, dass die Masen (und weitere Krankheiten) nicht mehr auftreten würden. Aufgrund welcher Informationen und Erfahrungen wird darauf geschlossen."
Die Masern- und Rötelnelimination wird weltweit von allen WHO-Regionen angestrebt und ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder. Die Elimination der Masern und Röteln wird von der WHO definiert als eine Unterbrechung einer endemischen Masern- oder Rötelntransmission über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten nach dem letzten Auftreten eines endemischen Falles in einer geografischen Region. Eine endemische Transmission bezeichnet das Auftreten einer kontinuierlichen Infektionskette der Masern- oder Röteln in Deutschland über eine Zeitraum von 12 Monaten oder länger. Als Indikator für einen Fortschritt hinsichtlich der Erreichung der Elimination gilt eine Masern- oder Rötelninzidenz von unter 1 Fall pro 1.000.000 Einwohner.
Als Voraussetzung für eine schnelle Unterbrechung von Infektionsketten und damit die Erreichung der Masernelimination gilt eine Masern-Immunität von mehr als 95 % in der Bevölkerung. Als Indikator für die Immunität werden von der WHO die Impfquoten der Standardimpfungen vorgeschlagen, siehe
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im…
oder den nationalen Aktionsplan unter WHO-Ziele
https://www.gmkonline.de/documents/Akti…
Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen