Einführung verfassungswidriger Deputatsmodelle an der HS BUND
Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung hat mit Wirkung zum 01.10.2020 verfassungswidrige Deputatsmodelle über die Lehrverpflichtung der Lehrenden am ZLB / AIV in Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund benötige ich möglichst zeitnah folgende Informationen, die gem. § 7 Abs. 1 IFG angefordert werden und über die gem. § 7 Abs. 5 IFG unverzüglich Auskunft zu erteilen ist.
Meine Anfrage bezieht sich auf sämtliche Informationen, die der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – alle Fachbereiche – vorliegen und die Auskunft über folgende Fragen geben bzw. im Zusammenhang hiermit stehen:
1. Wie vielen Lehrenden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wurden seit dem Jahr 2010 pauschale Deputatsermäßigungen (bspw. im Rahmen von Berufungsverhandlungen) gewährt und in welchem Umfang.
2. Wie viele Deputatsstunden wurden seit dem Jahr 2010 wegen Überschreitens sogenannter Kappungsgrenzen zum 30.09. jeden Jahres oder zu einem anderen Zeitpunkt gekappt? Ich bitte um Zusammenstellung einer Jahresübersicht.
3. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2010 mit welcher Begründung die sog. Kappungsgrenze ausgesetzt bzw. aufgehoben und ggf. wie lange?
4. Die Erbringung wie vieler Deputatsstunden ist seit dem Jahr 2010 wegen Krankheit „ausgefallen“ bzw. krankheitsbedingt als "geleistet" anerkannt worden?
5. Wie viele Deputatsstunden wurden seit dem Jahr 2010 aufgrund welcher Sonderaufträge durch Dekane, die Hochschulverwaltung oder externe Stellen „erlassen“ bzw. als erbracht anerkannt? Um welche Sonderaufträge und mit welchem Umfang handelt es sich?
Vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit der Informationszugangsgewährung bitte ich ggf. auch um Zwischennachrichten und eine Zuarbeit von Informationsteilen bzw. -paketen. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten oder sonstiger Daten, die Geheimhaltungsgründen nach dem IFG unterliegen, erkläre ich mich einverstanden.
Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass informationspflichtige Stelle die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist, nicht die einzelnen Fachbereiche. Ein Verweis auf letztgenannte verwaltungsinterne Stellen ist mithin unstatthaft.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. Oktober 2020
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4. November 2020
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