Eingabe 991/2021 zum Elbtower

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

die Eingabe 991/2021 in vollem Wortlaut.

Ich beziehe mich auf die Berichterstattung im Hamburger Abendblatt am 4. Januar 2022.

https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article234227117/elbtower-hafencity-hamburg-widerstand-protest-investor-grundstueck-verzoegerungen-wolkenkratzer.html

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Michael Urnau
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folg…
An Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten) Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Eingabe 991/2021 zum Elbtower [#237128]
Datum
10. Januar 2022 06:57
An
Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: die Eingabe 991/2021 in vollem Wortlaut. Ich beziehe mich auf die Berichterstattung im Hamburger Abendblatt am 4. Januar 2022. https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article234227117/elbtower-hafencity-hamburg-widerstand-protest-investor-grundstueck-verzoegerungen-wolkenkratzer.html Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau Anfragenr: 237128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237128/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Michael Urnau
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingabe 991/2021 zum Elbtower“ vom 10.01.2022 …
An Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten) Details
Von
Michael Urnau
Betreff
AW: Eingabe 991/2021 zum Elbtower [#237128]
Datum
14. Februar 2022 15:46
An
Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingabe 991/2021 zum Elbtower“ vom 10.01.2022 (#237128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Urnau Anfragenr: 237128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237128/
Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten)
Sehr geehrter Herr Urnau, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung! Wegen eines E-Mai-Weiterleitungsproblems wird …
Von
Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten)
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: Eingabe 991/2021 zum Elbtower [#237128]
Datum
15. Februar 2022 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Urnau, entschuldigen Sie bitte die Verzögerung! Wegen eines E-Mai-Weiterleitungsproblems wird Ihre Anfrage jetzt erst bearbeitet. Wir melden uns aber kurzfristig, voraussichtlich in den nächsten Tagen bei Ihnen. Freundliche Grüße

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Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten)
Sehr geehrter Herr Urnau, Ihre Anfrage vom 10.01.2022 haben wir erhalten. Mit dieser Anfrage begehren Sie gemäß §…
Von
Bürgerschaft Hamburg (Plenarangelegenheiten)
Betreff
Eingabe 991/2021 zum Elbtower [#237128]
Datum
22. Februar 2022 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Urnau, Ihre Anfrage vom 10.01.2022 haben wir erhalten. Mit dieser Anfrage begehren Sie gemäß § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) Auskunft über den vollen Wortlaut der Eingabe 991/2021. Gemäß § 1 Abs. 2 HmbTG hat jede Person nach Maßgabe des HmbTG Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der in § 3 Abs. 1 HmbTG genannten Informationen. Ein solcher Auskunftsanspruch steht Ihnen aus folgenden Gründen nicht zu: 1. Weder der Eingabenausschuss (hierzu nachfolgend unter a.) noch die Bürgerschaftskanzlei (hierzu nachfolgend unter b.) sind vorliegend auskunftspflichtige Stellen im Sinne des § 1 Abs. 2 HmbTG. Auskunftspflichtige und veröffentlichungspflichtige Stellen sind gemäß § 2 Abs. 5 HmbTG alle Behörden nach § 2 Abs. 3 HmbTG. § 2 Abs. 3 HmbTG definiert Behörden als alle Stellen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG). § 1 Abs. 2 HmbVwVfG regelt wiederum, dass eine Behörde jede Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Der besseren Verständlichkeit halber soll nachfolgend kurz der Ablauf des Eingabeverfahrens erläutert werden. Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Eingabenausschuss (HmbEingabAussG) steht jeder Person das Recht zu, sich mit Eingaben an die Bürgerschaft zu wenden. Nach erfolgtem Eingang einer Eingabe sieht das Verfahren regelmäßig vor, dass ein Mitglied des Eingabenausschusses zum Berichterstattenden bestimmt wird. Zugleich bittet der Eingabenausschuss den Senat, Stellung zu der Eingabe zu nehmen. Nach vier bis sechs Wochen trifft eine Stellungnahme des Senats beim Eingabendienst ein. Mitarbeitende des Eingabendienstes, die den Eingabenausschuss betreuen, begutachten die jeweiligen Eingaben sowie die Stellungnahmen des Senats und schlagen dem Ausschuss eine Entscheidung oder die weitere Verfahrensweise vor. In einer Sitzung des Eingabenausschusses, der in nichtöffentlicher Sitzung tagt, trägt der bzw. die Berichterstattende dem Ausschuss das jeweilige Anliegen mündlich vor und unterbreitet den anderen Abgeordneten einen Entscheidungsvorschlag. Nach einer Diskussion und Abstimmung werden die Entscheidungen des Eingabenausschusses in Berichten zusammengefasst und der Bürgerschaft als Empfehlung vorgelegt. Die Bürgerschaft beschließt sodann abschließend über die Eingaben. a.) Der Eingabenausschuss als solcher fungiert gemäß Art. 28 Abs. 2 S. 1 der Hamburgischen Verfassung (HV) als parlamentarisches Kontrollorgan und übt daher keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung aus. b.) Der Eingabendienst der Bürgerschaftskanzlei unterstützt den Eingabenausschuss bei der Wahrnehmung seiner spezifisch-parlamentarischen Aufgabe und hat lediglich aus diesem Grund Zugang zu den Eingaben. Mangels Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ist daher der Anwendungsbereich des HmbTG vorliegend auch für den Eingabendienst nicht eröffnet. 2. Darüber hinaus wäre ein Informationsanspruch vorliegend aufgrund des Bestehens einer besonderen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 9 Abs. 1 HmbTG einzuschränken. Die Mitglieder der Bürgerschaft, deren Mitarbeiter:innen, die Mitarbeiter:innen der Fraktionen sowie Personen, die in amtlicher Tätigkeit Eingaben bearbeiten, haben über Tatsachen, die ihnen bei der Behandlung einer Eingabe bekannt geworden sind, gemäß § 9 S. 1 HmbEingabAussG Verschwiegenheit zu bewahren haben. Aus dieser besonderen Verschwiegenheitsvorschrift ergibt sich ein Geheimhaltungsgebot. Mit freundlichen Grüßen