Eingänge Onlineklage Bayern

Seit diesem Jahr (2022) ist es möglich, Zivilklagen online über die BayernApp an den zuständigen Amtsgerichten einzureichen. Wie viele Klagen sind seit Einführung an den Gerichten über diesen Weg eingegangen? Wie viele Klagen, bei denen grundsätzlich die Möglichkeit dazu bestanden hätte, nicht online eingereicht worden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit diesem Ja…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingänge Onlineklage Bayern [#258738]
Datum
9. September 2022 15:19
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit diesem Jahr (2022) ist es möglich, Zivilklagen online über die BayernApp an den zuständigen Amtsgerichten einzureichen. Wie viele Klagen sind seit Einführung an den Gerichten über diesen Weg eingegangen? Wie viele Klagen, bei denen grundsätzlich die Möglichkeit dazu bestanden hätte, nicht online eingereicht worden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258738/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die an mich weitergeleitet worden ist. …
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Eingänge Onlineklage Bayern [#258738]
Datum
15. September 2022 18:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die an mich weitergeleitet worden ist. Wie Sie zutreffend schreiben, können Bürgerinnen und Bürger seit dem 2. Februar 2022 über das Nutzerkonto des BayernPortals (die BayernID) elektronische Nachrichten an die bayerische Justiz übermitteln. Mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 5. Oktober 2021 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für diese Anbindung der Justiz an die Nutzerkonten im Sinne des § 2 Abs. 5 Onlinezugangsgesetz geschaffen. Sie erkundigen sich nach der Anzahl der Klagen, die seit Eröffnung dieses Übermittlungsweges auf diesem Weg eingegangen sind und nach der Anzahl der Klagen, die trotz dieser Möglichkeit nicht auf diesem Weg eingereicht worden sind. Zu diesen Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass uns keine Daten über die Anzahl der auf diesem Übermittlungsweg eingegangenen Klagen bzw. der auf anderem Wege anstelle der Übermittlung mittels BayernID eingegangenen Klagen vorliegen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen,