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Eingegangene Meldungen vom Landkreis Hildesheim beim PEI über Nebenwirkungen der COVID-Impfungen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

1.) Wie viele Meldungen über Verdachtsfälle
einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden
gesundheitlichen Schädigung nach COVID-19-Impfungen sind seit Beginn der Impfungen gegen das Virus bis heute bei Ihnen aus dem Landkreis Hildesheim von Privatpersonen (private Meldungen) eingegangen?

2.) Wie viele Meldungen über Verdachtsfälle
einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden
gesundheitlichen Schädigung nach COVID-19-Impfungen sind seit Beginn der Impfungen gegen das Virus bis heute bei Ihnen aus dem Landkreis Hildesheim vom Amt selbst (Fachdienst Gesundheit) eingegangen?

3.) Sind unter diesen Meldungen Todesfälle? Wenn ja, wie viele und wessen Alters?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2022
  • Frist
    1. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Wie viele Meldungen über Verdacht…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingegangene Meldungen vom Landkreis Hildesheim beim PEI über Nebenwirkungen der COVID-Impfungen [#266571]
Datum
30. Dezember 2022 10:05
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie viele Meldungen über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung nach COVID-19-Impfungen sind seit Beginn der Impfungen gegen das Virus bis heute bei Ihnen aus dem Landkreis Hildesheim von Privatpersonen (private Meldungen) eingegangen? 2.) Wie viele Meldungen über Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung nach COVID-19-Impfungen sind seit Beginn der Impfungen gegen das Virus bis heute bei Ihnen aus dem Landkreis Hildesheim vom Amt selbst (Fachdienst Gesundheit) eingegangen? 3.) Sind unter diesen Meldungen Todesfälle? Wenn ja, wie viele und wessen Alters?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 266571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266571/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können Ihnen die gewünschten Daten nicht in …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Eingegangene Meldungen vom Landkreis Hildesheim beim PEI über Nebenwirkungen der COVID-Impfungen [#266571]
Datum
6. Januar 2023 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,8 KB


Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir können Ihnen die gewünschten Daten nicht in dieser Form zur Verfügung stellen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stelle bereits vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 - 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Hinzu kommt, dass eine vollständige Adresse keine Voraussetzung für eine Meldung ist und die Daten der Betroffenen aus Datenschutzgründen pseudonymisiert werden. Mit freundlichen Grüßen
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