Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:

1. Wird der Webauftritt von kba-online.de von Beschäftigten des KBA selbst entwickelt?

Wenn ja:
2. Wie viele Personen sind mit der Softwareentwicklung von KBA-Online (grob) beschäftigt?

2. Nutzen die Projektteams für die Entwicklung von KBA-Online etablierte Vorgehensmodelle, wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, etc...?

3. Nutzen Sie für andere Entwicklungsprojekte in Ihrer Verwaltung solche Modelle?
Wenn ja: Was für Projekte sind das und welches Modell wird eingesetzt?
Meine Anfrage bezieht sich nicht ausschließlich auf angebotene Verwaltungsleistungen. Auch die Digitalisierung von Innenleistungen (wie Verwaltung der Beschäftigten, Krankmeldungen, Controlling, ...) ist interessant.

Vielen Dank!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1. W…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingesetzte Vorgehensmodelle zur Softwareentwicklung [#237389]
Datum
12. Januar 2022 19:15
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: 1. Wird der Webauftritt von kba-online.de von Beschäftigten des KBA selbst entwickelt? Wenn ja: 2. Wie viele Personen sind mit der Softwareentwicklung von KBA-Online (grob) beschäftigt? 2. Nutzen die Projektteams für die Entwicklung von KBA-Online etablierte Vorgehensmodelle, wie z.B. V-Modell XT, Scrum, Extreme Programming, etc...? 3. Nutzen Sie für andere Entwicklungsprojekte in Ihrer Verwaltung solche Modelle? Wenn ja: Was für Projekte sind das und welches Modell wird eingesetzt? Meine Anfrage bezieht sich nicht ausschließlich auf angebotene Verwaltungsleistungen. Auch die Digitalisierung von Innenleistungen (wie Verwaltung der Beschäftigten, Krankmeldungen, Controlling, ...) ist interessant. Vielen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 140-600.07.13/A810605/002#001-Antwortschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegen…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 140-600.07.13/A810605/002#001-Antwortschreiben
Datum
4. Februar 2022 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen