Eingesetztes Videokonferenzsystem

- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • 0 Follower:innen
Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kath. Grundschule Ennepetal Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
Eingesetztes Videokonferenzsystem [#213595]
Datum
24. Februar 2021 11:51
An
Kath. Grundschule Ennepetal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 213595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213595/
Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt
Harald Schmidt
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingesetztes Videokonferenzsystem“ vom 24.02.20…
An Kath. Grundschule Ennepetal Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#213595]
Datum
12. April 2021 11:55
An
Kath. Grundschule Ennepetal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingesetztes Videokonferenzsystem“ vom 24.02.2021 (#213595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 213595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213595/
Kath. Grundschule Ennepetal
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe Ihre Anfrage betr. des Videokonferenzsystems der Sekundarschule Ennepetal, …
Von
Kath. Grundschule Ennepetal
Betreff
Antw: AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#213595]
Datum
14. April 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe Ihre Anfrage betr. des Videokonferenzsystems der Sekundarschule Ennepetal, wie von Ihnen konkretisiert, zuständigkeitshalber an die Sekundarschule in Ennepetal weitergeleitet. Da es sich bei diesem Medium um ein Instrument der sog. inneren Schulverwaltung handelt liegt eine Bewertung und Betrachtung in der Zuständigkeit der Schule und nicht bei der Schulverwaltung der Stadt Ennepetal, die nur für sogenannte äußere Schulangelegenheiten, d.h., Gebäude, Hausmeister, Sekretariat und technische Ausstattung wie Möbel verantwortlich ist. Ich bitte daher von weiteren Erinnerung abzusehen und die Anfrage ggf. erneut zu stellen und den richtigen Adressaten zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen

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Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Kath. Grundschule Ennepetal Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: Antw: AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#213595]
Datum
15. April 2021 11:25
An
Kath. Grundschule Ennepetal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 213595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213595/ Anfragenr: 213595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213595/