Eingesetztes Videokonferenzsystem

- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
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Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesamtschule Holzkamp (Witten) Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
Eingesetztes Videokonferenzsystem [#214469]
Datum
6. März 2021 19:00
An
Gesamtschule Holzkamp (Witten)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 214469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214469/
Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt
Gesamtschule Holzkamp (Witten)
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.03.2021 an die Gesamtschul…
Von
Gesamtschule Holzkamp (Witten)
Betreff
AW: WG: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#214469]
Datum
10. März 2021 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 06.03.2021 an die Gesamtschule Holzkamp in Witten wurde an die Bezirksregierung Arnsberg, als zuständige obere Schulaufsichtsbehörde, weitergeleitet. Ich habe die Schulleitung der Gesamtschule zunächst gebeten, Ihre Anfrage zu prüfen und mir eine entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen. Nach Abschluss der Prüfung werde ich Ihnen die begehrten amtlichen Informationen übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Gesamtschule Holzkamp (Witten)
Sehr geehrter Herr Schmidt, die Holzkamp-Gesamtschule nutzt für ihre Videokonferenzen "Whereby". Dies i…
Von
Gesamtschule Holzkamp (Witten)
Betreff
AW: WG: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#214469]
Datum
31. März 2021 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, die Holzkamp-Gesamtschule nutzt für ihre Videokonferenzen "Whereby". Dies ist eine Plattform, die auf dem Open Source-Standard WebRTC (Web Real-Time Communication) basiert. Die Datenschutzrichtlinien finden Sie unter dem Link: https://whereby.com/information/tos/privacy-policy/. Die Schülerinnen und Schüler benötigen kein Whereby-Benutzerkonto und müssen keine zusätzliche Software auf Ihrem Gerät installieren. Wenn mit den Schülerinnen und Schülern eine Videokonferenz vereinbart wird, dann erhalten sie von der Lehrkraft einen Link, den sie zur vereinbarten Zeit in ihrem Browser öffnen können. Niemand muss sein Videobild freigeben, d. h. die Kamera darf ausgeschaltet bleiben. Die Nutzung dient einzig unterrichtlichen Zwecken; es werden weder Bild- noch Tonaufzeichnungen getätigt. Mit freundlichen Grüßen