Eingesetztes Videokonferenzsystem

- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm) Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216664]
Datum
25. März 2021 19:05
An
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzerklärung für das von Ihnen eingesetzte Videokonferenzsystem - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 216664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216664/
Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den Schulträger, die Stadt Schwelm, wei…
Von
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Betreff
AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216664]
Datum
29. März 2021 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an den Schulträger, die Stadt Schwelm, weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Sehr geehrter Herr Schmidt, da ich weder Sie noch den Absender identifizieren kann, werde ich Ihnen hier nicht Au…
Von
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Betreff
AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216664]
Datum
14. April 2021 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, da ich weder Sie noch den Absender identifizieren kann, werde ich Ihnen hier nicht Auskunft erteilen. Sollten Sie weiterhin Informationen haben wollen, bitte ich Sie mir ein ordnungsgemäßes Anschreiben mit identifizierbarem Absender (NAME, Adresse) ZUKOMMEN ZU LASSEN. Freundlicher Gruẞ
Harald Schmidt
Sehr << Anrede >> das IFG NRW sieht keine solche Identifikation des Antragsstellers vor. Da Sie meine…
An Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm) Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216664]
Datum
15. April 2021 11:19
An
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das IFG NRW sieht keine solche Identifikation des Antragsstellers vor. Da Sie meine Anfrage insofern nicht beantworten müssen, als dass für innere Schulangelegenheiten die Schulaufsicht zuständig ist - die die von mir angeforderten Informationen wiederum von Ihnen anfordert. Insofern verkomplizieren Sie mit Ihrer ablehnenden Haltung nur das Verfahren, können die Herausgabe jedoch nicht abwenden, insbesondere da die angefragten Informationen Ihren Schüler sowieso vorliegen müssten. Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 216664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216664/
Harald Schmidt
Sehr << Anrede >> ich bitte um Zusendung der Informationen auch wenn ich meinen Antrag nicht direkt a…
An Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm) Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216664]
Datum
15. April 2021 11:24
An
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Zusendung der Informationen auch wenn ich meinen Antrag nicht direkt an Sie gerichtet habe. Ich sehe hier keine Zuständigkeit der Stadt Schwelm, da bei allen anderen Anfragen zu diesem Thema das Schulamt zuständig war. Sollten Sie mir die Informationen nicht binnen einer Woche bereitstellen, kann ich gerne die Informationen nochmal auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg beantragen. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass die Schulen mir die Informationen gerne auch von sich aus ohne Ihr Handeln bereitstellen dürfen und ich nicht darauf bestehe, dass mir die Informationen vom Schulamt zugesendet werden. Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 216664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216664/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Sehr geehrter Herr Schmidt, gemäß § 5 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wird der Zugang z…
Von
Märkisches Gymnasium Schwelm (Schwelm)
Betreff
AW: Eingesetztes Videokonferenzsystem [#216664]
Datum
16. April 2021 06:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, gemäß § 5 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) wird der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen auf Antrag gewährt. Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen sind in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Äußere Schulangelegenheiten betreffen alle Fragen organisatorischer, nicht-pädagogischer Art, wie z. B. die Finanzierung und Ausstattung der Schulen. Innere Schulangelegenheiten betreffen insbesondere Ziele, Inhalte und Organisation des Schulunterrichts. Ihre Anfrage ist auf Informationen zu den von der Schule genutzten Software-Lösungen gerichtet und betrifft damit äußere Schulangelegenheiten. Insofern ist, ungeachtet dessen, dass manche Ihrer gleichlautenden Anfragen in der Vergangenheit von der Schulaufsicht beantwortet wurden, für die Beantwortung Ihrer Anfrage der Schulträger zuständig. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die Stadt Schwelm. Mit freundlichen Grüßen