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Eingestellte Verfahren

Die Sicherheitsbehörden beobachten Personen und Gruppen, die im Verdacht stehen, demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates Gedankengut oder Verhalten an den Tag legen. Einige Fälle landen bei der Generalbundesanwaltschaft.

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht, wie viele Ermittlungsverfahren
gegen Einzelpersonen, bei denen ein Verfahren mit dem Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB eingeleitet wurde, eingestellt wurden.

Hierbei bitte eine Aufschlüsselung nach

1. Ermittlungsverfahren insgesamt Zeitraum 2000 bis 2020,
2. Eingestellte Ermittlungsverfahren pro Jahr, dabei
3, Einstellungsgrund,
4a, Aufschlüsselung nach Geschlecht des/ der Angeschuldigten
4b, Alter des/ der Angeschuldigten Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung
4c, Nationalität des/der Angeschuldigten

Überdies bitte ich Beantwortung folgender Frage:

Gibt's es eine rechtliche Grundlage, Personen weiter zu beobachten, bei denen es keine belastbaren Hinweise gegeben hat? Wenn ja, welche?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sicherheitsbe…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingestellte Verfahren [#228468]
Datum
16. September 2021 22:00
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sicherheitsbehörden beobachten Personen und Gruppen, die im Verdacht stehen, demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates Gedankengut oder Verhalten an den Tag legen. Einige Fälle landen bei der Generalbundesanwaltschaft. Ich bitte um Zusendung einer Übersicht, wie viele Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen, bei denen ein Verfahren mit dem Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB eingeleitet wurde, eingestellt wurden. Hierbei bitte eine Aufschlüsselung nach 1. Ermittlungsverfahren insgesamt Zeitraum 2000 bis 2020, 2. Eingestellte Ermittlungsverfahren pro Jahr, dabei 3, Einstellungsgrund, 4a, Aufschlüsselung nach Geschlecht des/ der Angeschuldigten 4b, Alter des/ der Angeschuldigten Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung 4c, Nationalität des/der Angeschuldigten Überdies bitte ich Beantwortung folgender Frage: Gibt's es eine rechtliche Grundlage, Personen weiter zu beobachten, bei denen es keine belastbaren Hinweise gegeben hat? Wenn ja, welche? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228468/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Pos…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
16. September 2021 22:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#228468] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#228468]
Datum
19. Oktober 2021 19:03
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingestellte Verfahren“ vom 16.09.2021 (#228468) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228468/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Pos…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
19. Oktober 2021 19:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#228468] Sehr geehrte Damen und Herren, soweit heute die Beant…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#228468]
Datum
20. Oktober 2021 18:17
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, soweit heute die Beantwortung der Frage per Post (Einschreiben) eingetroffen ist, bitte ich die Erinnerung als gegenstandslos zu betrachten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228468/

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
20. Oktober 2021 18:17
Status
Sehr Antragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/datschutz.php entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
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