Eingleiderungshilfen für mittelständige Unternehmen trotz offen arbeitsrechtswidriger Arbeitsvertragsinhalte

Anzahl und jährliche Gesamtsumme der Förderungen für Unternehmen, die für Kunden der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter (Rechtskreis SGB II & SGB III) eine Förderung für eine Eingliederung in Arbeit erhalten haben und der Anzahl der Kunden, die innerhalb von 25 Monaten nach Arbeitsaufnahme in die Bedürftigkeit zurückkehrten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl und jährliche Gesamtsumme der …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingleiderungshilfen für mittelständige Unternehmen trotz offen arbeitsrechtswidriger Arbeitsvertragsinhalte [#295686]
Datum
28. Dezember 2023 08:48
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl und jährliche Gesamtsumme der Förderungen für Unternehmen, die für Kunden der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter (Rechtskreis SGB II & SGB III) eine Förderung für eine Eingliederung in Arbeit erhalten haben und der Anzahl der Kunden, die innerhalb von 25 Monaten nach Arbeitsaufnahme in die Bedürftigkeit zurückkehrten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295686/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
AW: Eingliederungshilfen für mittelständige Unternehmen trotz offen arbeitsrechtswidriger Arbeitsvertragsinhalte […
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Eingliederungshilfen für mittelständige Unternehmen trotz offen arbeitsrechtswidriger Arbeitsvertragsinhalte [#295686]
Datum
17. Januar 2024 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bersicht-egz-2019-bis-2023.pdf
189,9 KB
Guten Tag, mit nachstehender E-Mail baten Sie um Zugang zu folgenden Informationen: - Anzahl der Unternehmen und jährliche Gesamtsumme der Förderungen für Kunden der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter (Rechtskreis SGB II & SGB III) - Anzahl der Kunden, die innerhalb von 25 Monaten nach Arbeitsaufnahme in die Bedürftigkeit zurückkehrten. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Zugang u amtlichen Informationen. Der Begriff der amtlichen Information wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Der Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die gewünschte Information bei der angefragten Behörde in Form einer Aufzeichnung vorhanden ist. Das IFG verpflichtet die Behörde nicht, die gewünschte Information erst zu beschaffen oder herzustellen. Ihrem Antrag gebe ich statt, soweit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) amtliche Informationen (Aufzeichnungen) zu Ihren Fragen vorhanden sind: Im Anhang finden Sie eine Übersicht über die Gesamtsumme der Eingliederungsleistungen im Bereich SGB III (Arbeitslosenversicherung) und SGB II (Grundsicherung bzw. Bürgergeld) in den Jahren 2019 bis 2023. Die Abkürzung "EGZ" steht für Eingliederungszuschuss. Was Ihre Frage nach der Anzahl der geförderten Kundinnen und Kunden betrifft, die vor Ablauf von 25 Monaten wieder auf Sozialleistungen angewiesen waren, veröffentlicht die BA Zahlen in der Arbeitsmarktstatistik. Bitte sehen Sie sich dazu an: Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Kostenträgerschaft SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder, RD, Jobcenter https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-sgbii und Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Kostenträgerschaft SGB III - Deutschland, West/Ost, Länder, RD, Agenturen https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-sgbiii Bitte öffnen Sie die jeweilige Excel-Tabelle und wählen Sie dann den vierten "Reiter" in der Fusszeile: "Einstieg". In diesem Blatt können Sie dann in der zweiten Drop-down-Zeile "Eingliederungszuschuss" auswählen. Es werden diverse Quoten zu verschiedenen Verbleibszeiträumen dargestellt, u.a. die Leistungsberechtigtenquote. Bitte beachten Sie auch die methodischen Hinweise, insbesondere auch zum Ziel der jeweiligen Maßnahme (Blatt "Zielsetzung_Instrumente"). Darüber hinaus möchte ich auf die Eingliederungsbilanzen verweisen, die umfassende Informationen zu Ermessensleistungen des Eingliederungstitels liefern. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html Mit freundlichen Grüßen