Guten Tag,
mit nachstehender E-Mail baten Sie um Zugang zu folgenden Informationen:
- Anzahl der Unternehmen und jährliche Gesamtsumme der Förderungen für Kunden der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter (Rechtskreis SGB II & SGB III)
- Anzahl der Kunden, die innerhalb von 25 Monaten nach Arbeitsaufnahme in die Bedürftigkeit zurückkehrten.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder Zugang u amtlichen Informationen. Der Begriff der amtlichen Information wird in § 2 Nr. 1 IFG definiert als „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Der Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die gewünschte Information bei der angefragten Behörde in Form einer Aufzeichnung vorhanden ist. Das IFG verpflichtet die Behörde nicht, die gewünschte Information erst zu beschaffen oder herzustellen.
Ihrem Antrag gebe ich statt, soweit bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) amtliche Informationen (Aufzeichnungen) zu Ihren Fragen vorhanden sind:
Im Anhang finden Sie eine Übersicht über die Gesamtsumme der Eingliederungsleistungen im Bereich SGB III (Arbeitslosenversicherung) und SGB II (Grundsicherung bzw. Bürgergeld) in den Jahren 2019 bis 2023. Die Abkürzung "EGZ" steht für Eingliederungszuschuss.
Was Ihre Frage nach der Anzahl der geförderten Kundinnen und Kunden betrifft, die vor Ablauf von 25 Monaten wieder auf Sozialleistungen angewiesen waren, veröffentlicht die BA Zahlen in der Arbeitsmarktstatistik. Bitte sehen Sie sich dazu an:
Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Kostenträgerschaft SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder, RD, Jobcenter
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-sgbii
und
Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Kostenträgerschaft SGB III - Deutschland, West/Ost, Länder, RD, Agenturen
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-sgbiii
Bitte öffnen Sie die jeweilige Excel-Tabelle und wählen Sie dann den vierten "Reiter" in der Fusszeile: "Einstieg". In diesem Blatt können Sie dann in der zweiten Drop-down-Zeile "Eingliederungszuschuss" auswählen. Es werden diverse Quoten zu verschiedenen Verbleibszeiträumen dargestellt, u.a. die Leistungsberechtigtenquote.
Bitte beachten Sie auch die methodischen Hinweise, insbesondere auch zum Ziel der jeweiligen Maßnahme (Blatt "Zielsetzung_Instrumente").
Darüber hinaus möchte ich auf die Eingliederungsbilanzen verweisen, die umfassende Informationen zu Ermessensleistungen des Eingliederungstitels liefern.
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html
Mit freundlichen Grüßen