Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB
Welche Fristen zur Bearbeitung der Gewährung für Anspruchsberechtigte nach §35a SGB 8 sind einzuhalten? Wieviele Anspruchsberechtigte erhalten das persönliche Budget? Wieviele Anspruchsberechtigte erhalten Hilfe in ambulanter,stationärer und teilstationärer Hilfe? In wievielen Fällen kam Verzögerungen bei der Bearbeitung der Leistungsgewährung? Wurden Anspruchsberechtigte infolge Ihres Handycapes Inobhut genommen? Wenn ja wieviele,wie alt waren diese?
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Mai 2021
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19. Juni 2021
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- Von
- Carola Koch
- Betreff
- Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#220432]
- Datum
- 15. Mai 2021 09:47
- An
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Status
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- Von
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Betreff
- Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#220432]
- Datum
- 17. Mai 2021 08:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Betreff
- Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#220432]
- Datum
- 16. Juni 2021 06:23
- Status
- Warte auf Antwort
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Antwort: Es wurden keine Kinder aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung in Obhut genommen.
Dieses Behauptung/ Auskunft von ihnen , entspricht leider nicht dem Aktuellen stand der dinge !!!!!!
Bin zu tiefst erschüttert, das man dem Tilmann die Schule seit mehr wie 2 Jahren verweigert !!!!!! eben so eine Adäquate Hilfe , zu dem im Vorfeld gestellten Anträgen der Kindesmutter !!!!!!
Über die causa Koch , wird auch weiterhin Öffentlich berichtet !!!!!
- Von
- Carola Koch
- Betreff
- AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#220432]
- Datum
- 17. Juni 2021 13:29
- An
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
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- Von
- Carola Koch
- Betreff
- AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#220432]
- Datum
- 19. Juni 2021 09:27
- An
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
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- Carola Koch
- Betreff
- AW: Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB [#220432]
- Datum
- 19. Juni 2021 09:28
- An
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Status
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Alleine schon Täglich über 600 Aufrufe der Öffentlich gestellten Beiträger - "Kausa Koch"- aus dem in und Ausland !
Noch erstaunlicher ist, das die Öffentlichen Behörden keiner Interesse vertreten, die Gestellten Anträge der Mutter für Tillmann zu Bearbeiten- zu Gunsten von Tillmann zu Bescheiden - .
So allmählich werde ich den verdacht nicht Loss, das alles eine Lang geplante Aktion von den Behörden gewesen ist, um Frau Koch das Kind erneut zu entziehen!!
Soll hier ggf.: vertuscht werden, das auch Behörden Fehler begangen haben ??!!
Fehler die Öffentlich angeprangert werden ??!!
Fehler der Behörden, wo der Mensch der dieses zur Sprache bringt, mit Konsequenzen zu rechnen hat, weil es ja nicht in das Bild der Behörde Passt !!
Es währe an der Zeit, das dass hin und Herr im Fall "Kausa Koch" endlich ein ende hat, der Mutter und Tillmann die gewünschte Hilfe zugeteilt werden kann !!!
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- Von
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Betreff
- Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäss § 35a SGB
- Datum
- 21. Juli 2021 10:33
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Verfügung: vom 10 Juni 2021
in der Familiensache
Morina
Es wird darum gebeten, von weiteren Eingaben, die mit der im vorliegenden Verfahren in Rede stehenden Fragen der Entscheidung über die elterliche Sorge nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen ( wie z.b. Fragen der Rehabilitation und der Budgetbewilligung). Abstand zu nehmen, ggf. dies nur über Ihre Verfahrensbevollmächtigte zu veranlassen