Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung

Eine Liste mit allen Diesten und Einrichtungen die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung leisten und deren Inanspruchnahmen einen Mehrbedarf nach §21 SGB II Abs. 4 begründen. Im Gebiet Ihrer Zuständigkeit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Jobcenter Landkreis Konstanz
Ihre Anfragen per E-Mail vom 12.05.2019 und vom 14.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angele…
Von
Jobcenter Landkreis Konstanz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfragen per E-Mail vom 12.05.2019 und vom 14.05.2019
Datum
25. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mails vom 12.05.2019 und vom 14.05.2019. Der Vorgang wurde geprüft. Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrer Angelegenheit an den Statistik-Service Südwest der Agentur für Arbeit zu wenden. Der Statistik-Service Südwest ist Ansprechpartner zu allen Statistik-Fragen und Analysen rund um den Arbeitsmarkt und die Grundsicherung. Den Statistik-Service Südwest erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Statistik-Service Südwest Saonstr. 2-4 60528 Frankfurt Tel: 069/6670-601 Fax: 069/6670-910601 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit alle…
An Jobcenter Landkreis Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung [#141978]
Datum
14. Mai 2019 11:04
An
Jobcenter Landkreis Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen Diesten und Einrichtungen die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung leisten und deren Inanspruchnahmen einen Mehrbedarf nach §21 SGB II Abs. 4 begründen. Im Gebiet Ihrer Zuständigkeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Anfrage vom 14.05.2019 nach einer Liste mit allen Diesten und Einric…
An Jobcenter Landkreis Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung [#141978]
Datum
2. Juni 2019 15:02
An
Jobcenter Landkreis Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Anfrage vom 14.05.2019 nach einer Liste mit allen Diesten und Einrichtungen die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung leisten wurde ich von Ihrer Datenschutzbeauftragten Frau Beck in einem Schreiben vom 25.04.2019 an den Statistik-Service Südwest der Agentur für Arbeit verwiesen. Meine Anfrage bezieht sich jedoch weder auf eine Statistik-Frage noch auf eine Analyse. Sie bezieht sich auf eine Liste von Dienten und Einrichtungen deren Inanspruchnahmen bei erwerbsfähigen Behinderten Leistungsberechtigten ein Soziales Recht auslöst. Ich gehe davon aus, dass Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine solche Liste vorliegen muss, da Sie die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Tatbesände für dieses Soziale Recht ansonsten nicht erkennen können. Dies würden bedeuten, dass die Sozialen Rechte von leistungsberechtigten, erwebsfähigen Menschen mit Behinderung vom Jobcenter Konstanz nicht umfassend verwirklicht werden. Ich bitte Sie also nochmals mir diese Liste zukommen zu lassen. Sollte Ihnen keine solche Liste vorliegen, möchte ich Sie um eine Stellungnahme bitten, wie die Verwirklicheung dieses Sozialen Rechtes in Ihrem Haus sicher gestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>