Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Gegen wieviele ausländische SGB-II Leistungsbezieher wurde 2013, 2014, 2015, 2016,2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 eine Eingliederungvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen? Bitte senden Sie mir für jedes Jahr eine absolute Zahl.

Ergebnis der Anfrage

Die Informationen konnten nicht vorgelegt werden, weil die Informationen angeblich nicht vorhanden seien.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Fatih Ülker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegen wieviele ausländische SGB-II Le…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Fatih Ülker
Betreff
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt [#277397]
Datum
26. April 2023 20:11
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegen wieviele ausländische SGB-II Leistungsbezieher wurde 2013, 2014, 2015, 2016,2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 eine Eingliederungvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen? Bitte senden Sie mir für jedes Jahr eine absolute Zahl.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fatih Ülker Anfragenr: 277397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277397/ Postanschrift Fatih Ülker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fatih Ülker
Fatih Ülker
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt“ vom 26.04.2023 (#27…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Fatih Ülker
Betreff
AW: Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt [#277397]
Datum
31. Mai 2023 15:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt“ vom 26.04.2023 (#277397) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fatih Ülker

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 26. April Sehr geehrter Herr Ülker, anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Eingabe vom 26…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. April
Datum
5. Juni 2023 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ülker, anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Eingabe vom 26. April. 2023. Mit freundlichen Grüßen