Eingriffe in biotopkartiertem Gebiet bei Happing
Beschreibung des Sachverhaltes:
- In einem biotopkartierten Gebiet wurden Schilfflächen und Gebüsch entfernt, der Untergrund mit Erdreich/Kies etc. bis zu einer Stärke von 50cm aufgefüllt und begradigt/planiert/verfestigt um darauf Gitterboxen zur Trocknung von Brennholz im größeren Stil aufzustellen (WGS84 Bayernatlas 47.82131, 12.13319 lat/lon)
-Wenige Meter entfernt wurden wieder einmal wie schon seit Jahren größere Mengen Gartenabfälle entsorgt (WGS84 Bayernatlas 47.82107, 12.13348 lat/lon)
Meine Fragen hierzu:
-Haben Sie Kenntnis von den o.g. Maßnahmen?
-Falls ja, ist bzw. sind hier Verfahren anhängig, falls ja welche?
-Wurden diese o.g. Eingriffe amtlich genehmigt?
-Falls ja, wann und mit welcher Begründung?
-Falls nein, welche Maßnahmen haben bzw. werden Sie jetzt ab Kenntnis einleiten (Strafverfahren, Bußgeldverfahren)?
-Handelt es sich hierbei um Umweltschäden die vom Verursacher wieder beseitigt werden müssen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Dezember 2021
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15. Januar 2022
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