Eingruppierung Notfallsanitäter (Zivilangestellter)

Wie werden derzeit zivil angestellte Notfallsanitäter bei der Bundeswehr eingruppiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
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Harald Brockmöller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie werden …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Harald Brockmöller
Betreff
Eingruppierung Notfallsanitäter (Zivilangestellter) [#157623]
Datum
12. Juli 2019 08:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie werden derzeit zivil angestellte Notfallsanitäter bei der Bundeswehr eingruppiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Brockmöller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Harald Brockmöller
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1077 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.07.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Eingruppierung Notfallsanitäter (Zivilangestellter) [#157623]
Datum
15. Juli 2019 11:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1077 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12.07.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Brockmöller, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 12. Juli 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1077 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1077 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Eingruppierung Notfallsanitäter (Zivilangestellter) [#157623]
Datum
24. Juli 2019 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1077 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 12.07.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1077 vom 15.07.2019 Sehr geehrter Herr Brockmöller, mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrags vom 12. Juli 2019 (Bezug) hatten Sie um Auskunft zu der Frage: "Wie werden derzeit zivil angestellte Notfallsanitäter bei der Bundeswehr eingruppiert?" gebeten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) erfolgt die Eingruppierung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter aufgrund einer außertariflichen Eingruppierungsregelung in Entgeltgruppe 6 TVöD. Die außertarifliche Eingruppierungsregelung war erforderlich, da mit Inkrafttreten des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) zum 1. Januar 2014 vergleichbare Tätigkeitsmerkmale für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in der Entgeltordnung (Teile III und IV) nicht mehr enthalten waren. Mit freundlichen Grüßen