Einhaltung Abflugverfahren am BER "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q"
Am 12.06.2023 schrieb ich per E-Mail an das BAF:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlagen zu dieser E-Mail erhalten Sie Dokumente, die eindeutig belegen, dass das Abflugverfahren "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q" am BER nicht eingehalten wird.
Unter anderem wird die Ortslage Ragow immer öfter überflogen.
Dadurch kommt es zu zusätzlicher Fluglärmbelästigung.
Hiermit bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass das oben genannte Abflugverfahren zukünftig eingehalten wird.
Bei Nichteinhaltung des Abflugverfahrens sind gegen den oder die Verursacher durch Sie die dafür vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten.
Bitte teilen Sie mir schriftlich (E-Mail) mit, warum bei den in den Anlagen dokumentierten Abflügen das vorgeschriebene Abflugverfahren nicht eingehalten wurde.
Warum starten die vier Abflüge erst ab der zweiten Hälfte der (Süd)-Startbahn (intersection start). Warum nutzt man nicht die gesamte Länge der Startbahn?
Als Antwort erhielt ich Folgendes:
LFR/1.5.10/0002-001/23
Sehr geehrter Herr Kreusel,
Ihre Nachricht vom 12.06.2023 liegt mir zur Beantwortung vor. Hierzu möchte ich im Zuständigkeitsbereich meiner Behörde wie folgt Stellung nehmen:
Der aus dem aus dem ersten Screenshot, den Sie übersendet haben, ersichtliche Flug ist bei meiner Behörde aktenkundig. Konkrete Informationen bezüglich des hierzu laufenden Verfahrens erteilt meine Behörde jedoch nicht.
Hiermit bitte ich um Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. Januar 2006.
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Juni 2023
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29. Juli 2023
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