Einhaltung Abflugverfahren am BER "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q"

Am 12.06.2023 schrieb ich per E-Mail an das BAF:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlagen zu dieser E-Mail erhalten Sie Dokumente, die eindeutig belegen, dass das Abflugverfahren "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q" am BER nicht eingehalten wird.
Unter anderem wird die Ortslage Ragow immer öfter überflogen.
Dadurch kommt es zu zusätzlicher Fluglärmbelästigung.
Hiermit bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass das oben genannte Abflugverfahren zukünftig eingehalten wird.
Bei Nichteinhaltung des Abflugverfahrens sind gegen den oder die Verursacher durch Sie die dafür vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten.
Bitte teilen Sie mir schriftlich (E-Mail) mit, warum bei den in den Anlagen dokumentierten Abflügen das vorgeschriebene Abflugverfahren nicht eingehalten wurde.
Warum starten die vier Abflüge erst ab der zweiten Hälfte der (Süd)-Startbahn (intersection start). Warum nutzt man nicht die gesamte Länge der Startbahn?

Als Antwort erhielt ich Folgendes:
LFR/1.5.10/0002-001/23
Sehr geehrter Herr Kreusel,
Ihre Nachricht vom 12.06.2023 liegt mir zur Beantwortung vor. Hierzu möchte ich im Zuständigkeitsbereich meiner Behörde wie folgt Stellung nehmen:
Der aus dem aus dem ersten Screenshot, den Sie übersendet haben, ersichtliche Flug ist bei meiner Behörde aktenkundig. Konkrete Informationen bezüglich des hierzu laufenden Verfahrens erteilt meine Behörde jedoch nicht.

Hiermit bitte ich um Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. Januar 2006.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Reinhard Kreusel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 12.06.2023 schrieb ich per E-Mail …
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
Reinhard Kreusel
Betreff
Einhaltung Abflugverfahren am BER "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q" [#282606]
Datum
27. Juni 2023 17:29
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 12.06.2023 schrieb ich per E-Mail an das BAF: Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlagen zu dieser E-Mail erhalten Sie Dokumente, die eindeutig belegen, dass das Abflugverfahren "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q" am BER nicht eingehalten wird. Unter anderem wird die Ortslage Ragow immer öfter überflogen. Dadurch kommt es zu zusätzlicher Fluglärmbelästigung. Hiermit bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass das oben genannte Abflugverfahren zukünftig eingehalten wird. Bei Nichteinhaltung des Abflugverfahrens sind gegen den oder die Verursacher durch Sie die dafür vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten. Bitte teilen Sie mir schriftlich (E-Mail) mit, warum bei den in den Anlagen dokumentierten Abflügen das vorgeschriebene Abflugverfahren nicht eingehalten wurde. Warum starten die vier Abflüge erst ab der zweiten Hälfte der (Süd)-Startbahn (intersection start). Warum nutzt man nicht die gesamte Länge der Startbahn? Als Antwort erhielt ich Folgendes: LFR/1.5.10/0002-001/23 Sehr geehrter Herr Kreusel, Ihre Nachricht vom 12.06.2023 liegt mir zur Beantwortung vor. Hierzu möchte ich im Zuständigkeitsbereich meiner Behörde wie folgt Stellung nehmen: Der aus dem aus dem ersten Screenshot, den Sie übersendet haben, ersichtliche Flug ist bei meiner Behörde aktenkundig. Konkrete Informationen bezüglich des hierzu laufenden Verfahrens erteilt meine Behörde jedoch nicht. Hiermit bitte ich um Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. Januar 2006.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Kreusel Anfragenr: 282606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282606/ Postanschrift Reinhard Kreusel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Kreusel

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
LFR/1.5.10/0002-003/23 Sehr geehrter Herr Kreusel, beigegefügt erhalten Sie den Bescheid zu ihrem Antrag nach de…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: Einhaltung Abflugverfahren am BER "LOGDO 1Q/SUKIP 1Q" [#282606]
Datum
4. Juli 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
879,9 KB
LFR/1.5.10/0002-003/23 Sehr geehrter Herr Kreusel, beigegefügt erhalten Sie den Bescheid zu ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorab per Mail. Bitte beachten sie, dass die Übersendung auf diesem Wege nur zusätzlich kulanzhalber erfolgt und dass die postalische Zustellung maßgeblich ist. Mit freundlichen Grüßen