Einhaltung der Corona-Regeln

Ich bitte um Übersendung aller Unterlagen, wonach auf dem Tag der Polonia entgegen der Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Masken getragen werden mussten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einhaltung der Corona-Regeln [#227294]
Datum
24. August 2021 09:56
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung aller Unterlagen, wonach auf dem Tag der Polonia entgegen der Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Masken getragen werden mussten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227294/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen vom 24.08.2021 betreffend der Einhaltung der Corona-Regeln und zum Jahresempf…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Einhaltung der Corona-Regeln [#227294]
Datum
3. September 2021 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen vom 24.08.2021 betreffend der Einhaltung der Corona-Regeln und zum Jahresempfang des Bezirksamts haben Sie über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt. Weiter geben Sie sich nicht zu erkennen. Bei einer anonymen, über die Plattform fragdenstaat.de erfolgten Antragstellung auf Auskunftserteilung ist die Anforderung einer postalischen Adresse erforderlich. Sie ist geeignet, die Identität des Antragstellers festzustellen und demnach das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren durchführen zu können. Auch im Rahmen des IFG ist eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung nicht vorgesehen (VG Köln 13 K 1189/20, Urteil vom 18.03.2021, Rdnr 36/37, zitiert nach juris; Hünervogt in Zilkens/Golland, Datenschutz in der Kommunalverwaltung, 5. Aufl., Rdnr 1214). Ausgehend davon, muss ich Sie bitten, neben Ihrem vollständigen Namen auch eine postalische Adresse mitzuteilen. Erst danach können wir in die Bearbeitung Ihrer Anfragen eintreten. Mit freundlichen Grüßen