Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg

1. Die Anzahl der Einsätze durch Rettungswägen im letzten Jahr (2023), bei denen die Hilfsfrist von acht Minuten, überschritten wurde.
2. Die Anzahl der Einsätze durch Fahrzeuge der Feuerwehr im letzen Jahr (2023), bei denen die Hilfsfirst 1 von acht Minuten bzw. die Hilfsfrist 2 von 13 Minuten, überschritten wurde.

Ergebnis der Anfrage

1. Bis Quartal 04/2023 wurde in 57% der Fälle die Hilfsfrist für den Rettungsdienst erfüllt.
2. Bis Quartal 04/2023 wurde in 64% der Fälle die Hilfsfrist 1 für die Feuerwehr erfüllt. Zur Hilfsfrist 2 werden laut der BIS keine Zahlen erhoben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg [#297438]
Datum
16. Januar 2024 13:57
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Die Anzahl der Einsätze durch Rettungswägen im letzten Jahr (2023), bei denen die Hilfsfrist von acht Minuten, überschritten wurde. 2. Die Anzahl der Einsätze durch Fahrzeuge der Feuerwehr im letzen Jahr (2023), bei denen die Hilfsfirst 1 von acht Minuten bzw. die Hilfsfrist 2 von 13 Minuten, überschritten wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297438/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 1…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg [#297438]
Datum
21. Februar 2024 19:00
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 16.01.2024 (#297438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 1…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg [#297438]
Datum
27. Februar 2024 21:16
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 16.01.2024 (#297438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gewünschten Informationen werden auf der Grundlage der im D…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Einhaltung der Hilfsfrist der Freien und Hansestadt Hamburg [#297438]
Datum
1. März 2024 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gewünschten Informationen werden auf der Grundlage der im Doppelhaushalt vom 15.12.2022 beschlossenen Kennzahlen regelhaft berichtet. Diese sind im Einzelplan 8.1 der Behörde für Inneres und Sport aufgelistet und beschrieben. Darüber hinaus wird im Rahmen von Schriftlichen Kleinen Anfragen der Bürgerschaft sowie in den Berichten zum Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg berichtet. Dies vorausgeschickt, beantworten wir Ihre Fragen wie folgt. 1. Die Anzahl der Einsätze durch Rettungswägen im letzten Jahr (2023), bei denen die Hilfsfrist von acht Minuten, überschritten wurde. Antwort BIS: Es ist geplant, die Gesamteinsatzzahlen für den Rettungsdienst und den feuerwehrtechnischen Dienst im Jahresbericht der Feuerwehr darzustellen. Die Veröffentlichung ist für Mai 2024 vorgesehen. Die Darstellung der Erreichungsgrade für das Jahr 2023 findet sich im Bericht zum 4. Quartal 2023 der Freien und Hansestadt Hamburg (Anlage zu Drs. 22/14249). Siehe auch https://www.hamburg.de/fb/haushalt/. Darüber hinaus wird auf folgende parlamentarische Anfragen verwiesen: • SKA 22/12068 Frage 5 (22/12068 SKA: Notfallversorgung in der Krise (III) (buergerschaft-hh.de)), • SKA 22/12554 Frage 5 (22/12554 SKA: Notfallversorgung in der Krise (IV) (buergerschaft-hh.de)) und • SKA 22/13206 Frage 5 (22/13206 SKA: Notfallversorgung in der Krise (V) (buergerschaft-hh.de)) 2. Die Anzahl der Einsätze durch Fahrzeuge der Feuerwehr im letzten Jahr (2023), bei denen die Hilfsfirst 1 von acht Minuten bzw. die Hilfsfrist 2 von 13 Minuten, überschritten wurde. Antwort BIS: Die von Ihnen gewünschten Daten werden im Rahmen der standardisierten Datenerhebung der Feuerwehr Hamburg nicht ausgewertet und liegen daher leider nicht vor. Die Auskunftspflicht gem. § 2 Abs. 7 HmbTG erstreckt sich auf vorhandene Daten, die den Behörden bereits zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen