Einhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe

nach Auskunft des Senats kontrolliert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport laufend die Einhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtugnen der Berliner Bäder-Betriebe sicher, insbesondere auch §2 Abs. 6, dort insbesondere: „bei Hallenbädern sind mindestens 50 Prozent der gesamten Wasserkapazitäten zur Grundversorgung bereitzustellen“.

Ich bitte um Vorlage der diesbezüglichen Dokumentation, die Senat und Abgeorndetenhaus regelmäßig erhalten.

Bitte stellen Sie mir für die Jahre 2023 und 2024 (bis 3/24) zur Verfügung:
Dokumentation über den Prozentsatz der öffentlich verfügbaren Wasserstunden in Relation zu den gesamten verfügbaren Wasserstunden eines Hallenbades
- pro Hallenbad
- ausgewiesen auf Monatsbasis.

Schon vorab herzlichen Dank!

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  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach A…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Einhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe [#304053]
Datum
24. März 2024 21:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach Auskunft des Senats kontrolliert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport laufend die Einhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtugnen der Berliner Bäder-Betriebe sicher, insbesondere auch §2 Abs. 6, dort insbesondere: „bei Hallenbädern sind mindestens 50 Prozent der gesamten Wasserkapazitäten zur Grundversorgung bereitzustellen“. Ich bitte um Vorlage der diesbezüglichen Dokumentation, die Senat und Abgeorndetenhaus regelmäßig erhalten. Bitte stellen Sie mir für die Jahre 2023 und 2024 (bis 3/24) zur Verfügung: Dokumentation über den Prozentsatz der öffentlich verfügbaren Wasserstunden in Relation zu den gesamten verfügbaren Wasserstunden eines Hallenbades - pro Hallenbad - ausgewiesen auf Monatsbasis. Schon vorab herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304053/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. März 2024 21:08
Status
Warte auf Antwort

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