Einhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe
nach Auskunft des Senats kontrolliert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport laufend die Einhaltung der Satzung über die Nutzung der Einrichtugnen der Berliner Bäder-Betriebe sicher, insbesondere auch §2 Abs. 6, dort insbesondere: „bei Hallenbädern sind mindestens 50 Prozent der gesamten Wasserkapazitäten zur Grundversorgung bereitzustellen“.
Ich bitte um Vorlage der diesbezüglichen Dokumentation, die Senat und Abgeorndetenhaus regelmäßig erhalten.
Bitte stellen Sie mir für die Jahre 2023 und 2024 (bis 3/24) zur Verfügung:
Dokumentation über den Prozentsatz der öffentlich verfügbaren Wasserstunden in Relation zu den gesamten verfügbaren Wasserstunden eines Hallenbades
- pro Hallenbad
- ausgewiesen auf Monatsbasis.
Schon vorab herzlichen Dank!
Antwort verspätet
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Datum24. März 2024
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27. April 2024
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