Einheiten-Übersicht der BPol

-eine Übersicht der verschiedenen aktiven Einheiten, Arbeitsgruppen oder Sondereinheiten innerhalb der Bundespolizei, die für operative Einsätze, spezielle Aufgaben oder in besonderen Sicherheitslagen zuständig sind.
-eine Beschreibung der grundsätzlichen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten dieser Einheiten, ohne dabei auf einsatzspezifische oder sicherheitsrelevante Details einzugehen, die unter den Schutz von Sicherheitsbelangen fallen könnten.
-Informationen über die organisatorische Einbindung dieser Einheiten in die Gesamtstruktur der Bundespolizei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -eine Übersicht der verschiedenen akt…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einheiten-Übersicht der BPol [#299147]
Datum
3. Februar 2024 17:40
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-eine Übersicht der verschiedenen aktiven Einheiten, Arbeitsgruppen oder Sondereinheiten innerhalb der Bundespolizei, die für operative Einsätze, spezielle Aufgaben oder in besonderen Sicherheitslagen zuständig sind. -eine Beschreibung der grundsätzlichen Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten dieser Einheiten, ohne dabei auf einsatzspezifische oder sicherheitsrelevante Details einzugehen, die unter den Schutz von Sicherheitsbelangen fallen könnten. -Informationen über die organisatorische Einbindung dieser Einheiten in die Gesamtstruktur der Bundespolizei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299147/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
20240212_Eingangsbestätigung P-100011_P-Ref_71_00003#0111 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestät…
Von
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Betreff
20240212_Eingangsbestätigung
Datum
12. Februar 2024 15:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0111 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen