Einigung mit Designer des „Urban Jungle“-Musters

Vertrag o. ä. Unterlagen zur Einigung mit Herbert Lindinger zur Verwendung des „Urban Jungle“-Musters, vgl. https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/bvg-einigt-sich-mit-designer-urban-jungle-wuermchen-muster.html.

Ich weise darauf hin, dass insbesondere ggf. vereinbarte Nutzungsgebühren keine Geschäftsgeheimnisse darstellen, da bei Veröffentlichung für keine der Vertragsparteien negative Folgen zu erwarten sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einigung mit Designer des „Urban Jungle“-Musters [#263619]
Datum
20. November 2022 20:25
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag o. ä. Unterlagen zur Einigung mit Herbert Lindinger zur Verwendung des „Urban Jungle“-Musters, vgl. https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/bvg-einigt-sich-mit-designer-urban-jungle-wuermchen-muster.html. Ich weise darauf hin, dass insbesondere ggf. vereinbarte Nutzungsgebühren keine Geschäftsgeheimnisse darstellen, da bei Veröffentlichung für keine der Vertragsparteien negative Folgen zu erwarten sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 263619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263619/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) Sehr geehrter Herr Kronmüller, mit EMai…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG)
Datum
1. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, mit EMail vom 20.11.2022 bitten Sie um Übermittlung von Informationen zu dem im Betreff genannten Thema, insbesondere bitten Sie um Vertrag o. a. Unterlagen zur Einigung mit Herbert Lindinger zur Verwendung des ,,Urban Jungle“-Musters. Bescheid: 1. Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird abgelehnt Die Parteien haben im Vergleich Vertraulichkeit vereinbart. Dies bezieht sich auf sämtliche Inhalte der Vereinbarung. 2. Gebührenerhebung Es werden keine Gebühren festgesetzt, da der Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung beruht auf § 16 BInIFG i.V.m. § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge i.V.m. Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) i.V.m. Ziffer 1004, Anmerkung 1 des Gebührenverzeichnisses. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung Uber den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AGR, Vorstand, Frau Eva Kreienkamp, HolzmarktstraRe 15-17, << Adresse entfernt >>, zum Aktenzeichen V-R22/00587, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per EMail eingelegt werden kann. Hinweis zum Datenschutz Im Zuge Ihres IFG-Antrages haben wir Ihre Daten, die sich aus Ihrer Anfrage ergeben sowie ggf. zur Ergänzung bei Ihnen nachgefragt wurden, bei uns gespeichert. Diese werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und danach gelöscht. Wir speichern diese Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 S. 1f) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der effektiven Bearbeitung von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Die Pflicht zur Aufbewahrung ergibt sich zudem aus Gesetz, da der Gebührenbescheid eine buchhalterische Unterlage darstellt. Folgende Rechte stehen Ihnen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu: - Sie haben das Recht, Auskunft Uber Ihre verarbeiteten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). - Wenn Sie unrichtige personenbezogene Daten berichtigen bzw. unvollständige Daten vervollständigen möchten (Art. 16 DSGVO), nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktmöglichkeiten. - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). - Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Erhalt oder Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO). Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwidrige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten Überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Solche Widersprüche können Sie direkt bei der BVG (<<E-Mail-Adresse>>) einlegen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragter Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstrake 15-17 << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Sie können sich hierzu an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen