Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge

Eine Auflistung der Produkte die sich Häftlinge kaufen können (Einkaufsliste) und die Höhe des Taschengelds

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Produ…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge [#285799]
Datum
9. August 2023 13:53
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Produkte die sich Häftlinge kaufen können (Einkaufsliste) und die Höhe des Taschengelds
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285799/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> der Einkauf der Gefangenen erfolgt im Land Bremen über eine Firma, die ei…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge [#285799]
Datum
29. August 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Einkauf der Gefangenen erfolgt im Land Bremen über eine Firma, die ein umfangreiches Sortiment anbietet, das auf Wünsche und Bedürfnisse der Gefangenen Rücksicht nimmt. Der Einkauf der Gefangenen stellt andere Anforderungen an einen Anbieter als das Angebot für Kundinnen und Kunden in Freiheit. Hinsichtlich der Preisgestaltung sind die spezifischen Belange des Strafvollzugs zu berücksichtigen. Aus rechtlichen Gründen kann ich Ihnen die Artikelliste nicht zur Verfügung stellen. Die Höhe des Taschengelds ist gesetzlich festgelegt. Das Taschengeld beträgt 14 Prozent der sogenannten Eckvergütung, die wiederum 9 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch entspricht (§§ 58 Abs. 3 S. 1, 55 Abs. 2 Bremisches Strafvollzugsgesetz bzw. § 25 Abs. 7 S. 3, Abs. 2 S. 1 Bremisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz). Das Taschengeld pro Arbeitstag beträgt 2,05 €. Aus der Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Jahres berechnet sich der monatliche Betrag. Die Höhe des Taschengeldes beträgt im Jahr 2023 somit 42,88 € monatlich. Mit freundlichen Grüßen