Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge

Eine Auflistung der Produkte die sich Häftlinge (Sowohl U-Haft als auch Strafhaft ) kaufen können (Einkaufsliste),die Dazu gehörigen Preise. und die Höhe des Taschengelds

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge [#285835]
Datum
10. August 2023 09:42
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Auflistung der Produkte die sich Häftlinge (Sowohl U-Haft als auch Strafhaft ) kaufen können (Einkaufsliste),die Dazu gehörigen Preise. und die Höhe des Taschengelds
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285835/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag würde teilweise abgelehnt werden. Gem. § 13 Abs. 2. S. 1 HmbTG…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Az.: 1552/66E-002.74; Einkaufsliste und Höhe des Taschengelds der Häftlinge [#285835]
Datum
18. August 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag würde teilweise abgelehnt werden. Gem. § 13 Abs. 2. S. 1 HmbTG erfolgt die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs durch schriftlichen Bescheid. Eine E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht halten, teilen Sie Ihren tatsächlichen Namen und Ihre tatsächliche Anschrift mit. Aufgrund der gemachten Angaben bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei Ihren Angaben um Ihren zutreffenden Namen und eine existierende Anschrift handelt. Zudem kann die Bescheidung Ihres Antrages eine Kostentragungspflicht Ihrerseits auslösen, § 13 Abs. 6 HmbTG i.V.m. HmbGebG i.V.m. HmbTGGebO sowie Anlage zur HmbTGGebO. Zur Geltendmachung eines etwaigen Anspruchs ist ebenfalls die Angabe Ihres tatsächlichen Namens und Ihrer tatsächlichen Anschrift erforderlich. Im Übrigen entspricht es nicht den Anforderungen an den Verkehr mit Behörden, wenn offensichtliche Fantasie-Daten angegeben werden. Mit freundlichen Grüßen