Sehr
<< Antragsteller:in >>
zu Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 31. August 2022 kann ich Ihnen folgende Informationen zukommen lassen:
Die "Einkaufsrichtlinien" der öffentlichen Hand sind im sogenannten "Vergaberecht" niedergelegt, welches eine Vielzahl von Regelungen auf EU-Ebene, Bundes-, Landes - und Kommunalebene umfasst. Neben dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind dies vor allem die Vergabeordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Beschaffungsvorgänge (Einkauf) durch die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes richten sich nach § 55 der Landeshaushaltsordnung und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, die wiederum u.a. auf das GWB, die VgV und die UVgO verweisen. Soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie bei Vergaben von Aufträgen (ohne Bauleistungen) in der Unterschwelle nach Nummer 10 und 1.1 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) berücksichtigt. Daneben enthält das Vergaberecht aber auch an vielen anderen Stellen Hinweise zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten in Vergabeverfahren, z.B. in § 31 Abs. 3, § 58 Abs. 2, § 59, § 67 VgV oder im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), um nur einige Regelungen zu nennen.
Alle Vorschriften sind frei zugänglich und über das Portal
www.landesrecht-bw.de
erhältlich. Die VwV Beschaffung wird derzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit neu veröffentlicht werden. Ergänzend darf ich Sie auf das zentrale Portal für nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber hinweisen:
https://www.nachhaltige-beschaffung.info.
Dort finden Sie ebenfalls alle Rechtsgrundlagen, aber auch Leitfäden, Handlungshilfen und andere Informationen nicht nur für und aus Baden-Württemberg, sondern auch für und aus anderen Bundesländern.
Die landesbeteiligten Unternehmen sind teilweise, entweder in ihrer Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber oder aufgrund von Fördermittelbescheiden oder sonstigen Regelungen, ebenfalls an das Vergaberecht gebunden. Darüber hinaus verpflichten sich die landesbeteiligten Unternehmen im Rahmen der WIN-Charta des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Nachhaltigkeitsmanagementsystems zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Dies bedeutet insbesondere einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Ressourcen und Energie. Aus diesem Grund sind Aspekte wie Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch und Regionalität fester Bestandteil der Beschaffungsvorgänge landesbeteiligter Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen