Einkaufsrichtlinien für landeseigene Betriebe, Firmen und sonstige Einrichtungen

sämtliche Einkaufsrichtlinien für landeseigene Betriebe, Firmen und sonstige Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Eink…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkaufsrichtlinien für landeseigene Betriebe, Firmen und sonstige Einrichtungen [#258140]
Datum
31. August 2022 22:49
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Einkaufsrichtlinien für landeseigene Betriebe, Firmen und sonstige Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258140/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Anfragenr: 258140 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsge…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Anfragenr: 258140
Datum
27. September 2022 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 31. August 2022 kann ich Ihnen folgende Informationen zukommen lassen: Die "Einkaufsrichtlinien" der öffentlichen Hand sind im sogenannten "Vergaberecht" niedergelegt, welches eine Vielzahl von Regelungen auf EU-Ebene, Bundes-, Landes - und Kommunalebene umfasst. Neben dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind dies vor allem die Vergabeordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Beschaffungsvorgänge (Einkauf) durch die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes richten sich nach § 55 der Landeshaushaltsordnung und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, die wiederum u.a. auf das GWB, die VgV und die UVgO verweisen. Soziale und umweltbezogene Aspekte werden nach § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie bei Vergaben von Aufträgen (ohne Bauleistungen) in der Unterschwelle nach Nummer 10 und 1.1 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) berücksichtigt. Daneben enthält das Vergaberecht aber auch an vielen anderen Stellen Hinweise zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten in Vergabeverfahren, z.B. in § 31 Abs. 3, § 58 Abs. 2, § 59, § 67 VgV oder im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), um nur einige Regelungen zu nennen. Alle Vorschriften sind frei zugänglich und über das Portal www.landesrecht-bw.de erhältlich. Die VwV Beschaffung wird derzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit neu veröffentlicht werden. Ergänzend darf ich Sie auf das zentrale Portal für nachhaltige Beschaffung öffentlicher Auftraggeber hinweisen: https://www.nachhaltige-beschaffung.info. Dort finden Sie ebenfalls alle Rechtsgrundlagen, aber auch Leitfäden, Handlungshilfen und andere Informationen nicht nur für und aus Baden-Württemberg, sondern auch für und aus anderen Bundesländern. Die landesbeteiligten Unternehmen sind teilweise, entweder in ihrer Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber oder aufgrund von Fördermittelbescheiden oder sonstigen Regelungen, ebenfalls an das Vergaberecht gebunden. Darüber hinaus verpflichten sich die landesbeteiligten Unternehmen im Rahmen der WIN-Charta des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Nachhaltigkeitsmanagementsystems zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Dies bedeutet insbesondere einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Ressourcen und Energie. Aus diesem Grund sind Aspekte wie Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch und Regionalität fester Bestandteil der Beschaffungsvorgänge landesbeteiligter Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen