Einkaufswagenpflicht
-Präzisionen zu den Auflagen des "Abstandshaltens" und der Personenabzählung in Supermärkten, und welche Massnahmen dafür von Ihnen als angemessen anerkannt werden
-alle Dokumente, in denen bereits ein Supermarkt mit ausdrücklichem Verweis auf fehlende Wagenpflicht abgemahnt wurde, oder diese den Supermärkten empfohlen wurde
In einigen Supermärkten in Mainz scheint sich eine neue "Einkaufswagenpflicht" einzubürgern, die anscheinend von den Filialleitern auf Eigeninitiative eingeführt wurden, aber mit Verweis auf die Anordnungen des Ordnungsamts zum "Abstandhalten" und zur "Abzählung" der Kunden. Die Einkaufswagenpflicht wirkt (auch angesichts oft nicht hinreichend desinfizierter Wagen-Handgriffe) wie eine wenig rationale Panikreaktion auf die Einführung Ihrer neuen (und anscheinend zu vaguen) Vorschriften.
Neben Informationen darüber, in welchem Masse Sie den Supermärkten die Einkaufswagenpflicht nahegelegt haben, würde ich gerne erfahren, wie Ihre Kontrolleure diese in Hinblick auf "Abzählung" und "Abstandhaltung" bewerten, genauer gesagt:
1. Abzählung. Andere mögliche Massnahmen sind z. B. dem Sicherheitspersonal an der Pforte einen mechanischen Handzähler zu geben. Oder, eine (Doppel-)Lichtschranke mit Zähler zu installieren, die beobachtet, wie viele Leute rein- und rausgehen, was schon als kommerzielles Produkt zu existieren scheint. Oder, Hinterlegung des Personalausweises oder eines anderen Pfands beim Sicherheitspersonal, damit aus der hinterlegten Anzahl ersichtlich ist, wie viele Kunden sich im Markt befinden. Was wird von Ihnen anerkannt, damit der Supermarkt das Bussgeld vermeiden kann?
2. Abstandshaltung. Das scheint mir kaum ohne aktive Hilfe der Kunden zu gewährleisten; die Wagenpflicht wenigstens ist wohl wenig effizient, da der Supermarkt ja kein einziger langer Gang ist, sondern z. B. Wagen auch oft nebeneinander stehen, und die Kunden, die ja (noch) nicht an diese gekettet werden, sich ebenfalls jederzeit entfernen können. Daher: Genügt es ihren Auflagen, wenn die Supermärkte entsprechende Hinweise und Markierungen anbringen, die die Kunden zur Abstandshaltung verpflichten? Oder sind noch andere Hilfsmittel (e.g. Einkaufswagen) erforderlich, um dem Bussgeld zu entgehen?
Ferner wären Informationen über mögliche Rechtsmittel gegen die Supermärkte willkommen, da ich hier einen Fall von Nötigung sehe, und ich nicht zwischen Nahrung und meinen Grundrechten zu entscheiden haben sollte (das die Supermärkte im Moment als einige der wenigen noch offenen Läden sowohl wegen neuer Vorschriften als auch erhöhtem Kundenaufkommen unter Druck stehen, ist verständlich, aber es sollte nicht an der Bevölkerung ausgelassen werden).
Information nicht vorhanden
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Datum12. April 2020
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16. Mai 2020
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