Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Regelsatzbestimmung
Die Bundesregierung hat die Kritiken des Bundesverfassungsgerichts an der Bestimmung des Regelsatzes für SGB II & SGB XII nicht umgesetzt.
Bitte übersenden Sie mir
1. einen vollständigen Fragebogen zur Datenerhebung zur Einkommens- und Verbrauchsstatistik aus dem die sämtlichen Einzelpositionen der Erhebungen hervorgehen
2. die Auswertung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht die Anwendung auf die Neufestlegung der Regelleistungen finden sollten
3. eine vollständige Übersicht der Statistikverfremdungen (Kürzungen) bei den Regelsatz-Festlegungen von 2005-2017
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. August 2017
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8. September 2017
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In dem Urteil stellte das Gericht fest, in Randnummer 49:
"... Der Leistungsanspruch sei so ausgestaltet, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers decke. Es sei sichergestellt, dass die Bedarfshöhe kontinuierlich überprüft werde und somit auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeitnah reagiert werden könne. ...",
und in Randnummer 85 präzisiert das Gericht, "... Der Gesetzgeber kommt seiner Pflicht zur Aktualisierung von Leistungsbeträgen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach, wenn er die Entwicklung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten zur Deckung des existenznotwendigen Bedarfs durch regelmäßige Neuberechnungen und Fortschreibungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 125, 175 <225>; 132, 134 <165 f., Rn. 79>). Auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auf Preissteigerungen oder auf die Erhöhung von Verbrauchsteuern muss zeitnah reagiert werden, um sicherzustellen, dass der aktuelle Bedarf gedeckt wird (BVerfGE 132, 134 <163, Rn. 72>). ...",
um dann in Randnummer 144 zu erhärten, "... a) Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. ..."
Die letzte Erhöhung des Regelsatzes hat nicht mal die vorangegangenen Preissteigerungen abgedeckt, Energie, Lebensmittel, ÖPNV!
Im Angesicht der Preissteigerungen mit Beginn der ersten Jahreshälfte 2017, sind keine Anpassungen mehr erfolgt. Hier wird in Kauf genommen, dass ohne Not (Zitat "Deutschland geht es gut") Menschen mit deutlich unterdeckten Regelsätzen überleben müssen!
Eine Bundesregierung die den eindeutigen juristischen Festlegungen nicht nachkommt, begeht mit Vorsatz und öffentlich Verfassungsbruch!