Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Regelsatzbestimmung

Die Bundesregierung hat die Kritiken des Bundesverfassungsgerichts an der Bestimmung des Regelsatzes für SGB II & SGB XII nicht umgesetzt.

Bitte übersenden Sie mir

1. einen vollständigen Fragebogen zur Datenerhebung zur Einkommens- und Verbrauchsstatistik aus dem die sämtlichen Einzelpositionen der Erhebungen hervorgehen

2. die Auswertung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht die Anwendung auf die Neufestlegung der Regelleistungen finden sollten

3. eine vollständige Übersicht der Statistikverfremdungen (Kürzungen) bei den Regelsatz-Festlegungen von 2005-2017

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2017
  • Frist
    8. September 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregier…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Regelsatzbestimmung [#24239]
Datum
5. August 2017 18:24
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung hat die Kritiken des Bundesverfassungsgerichts an der Bestimmung des Regelsatzes für SGB II & SGB XII nicht umgesetzt. Bitte übersenden Sie mir 1. einen vollständigen Fragebogen zur Datenerhebung zur Einkommens- und Verbrauchsstatistik aus dem die sämtlichen Einzelpositionen der Erhebungen hervorgehen 2. die Auswertung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht die Anwendung auf die Neufestlegung der Regelleistungen finden sollten 3. eine vollständige Übersicht der Statistikverfremdungen (Kürzungen) bei den Regelsatz-Festlegungen von 2005-2017
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Regelsatzbestimmung [#24239]
Datum
7. August 2017 09:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe/Regelsatzbestimmung
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe/Regelsatzbestimmung
Datum
17. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen