Einkommensteuer

Anfrage an: Finanzamt Wetzlar

auf eine E-Mail-Anfrage erhielten wir folgende Antwort.

„Ihre Anfrage, wann mit der Bescheideerteilung zur Einkommensteuer 2019 gerechnet werden kann, kann ich derzeit nur wie folgt beantworten: “In weiten Teilen des Bundesgebiets sind durch das Coronavirus beträchtliche wirtschaftliche Schä- den entstanden oder diese werden noch entstehen. ES IST DAHER ANGEZEIGT, DEN GESCHÄDIGTEN DURCH STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UNBILLIGER HÄRTEN ENTGEGENZUKOMMEN. INSOFERN WERDEN DERZEIT MIT HÖCHSTER PRIORITÄT U.A. DIE ZAHLREICH EINGEHENDEN ANTRÄGE AUF STUNDUNG SOWIE AUF ANPASSUNG VON VORAUSZAHLUNGEN BEARBEITET. Wir sind bemüht, darüber hinaus die bereits vorliegenden Steuererklärungen in angemessener Zeit zu veranlagen. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass eine belastbare Aussage über den Zeitpunkt der Bescheiderterteilung nicht möglich ist. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen“

Eine weitere telefonische Nachfrage(vor über zwei Wochen) ergab jedoch, dass unsere Steuererklärung bereits bearbeitet wurde und das Guthaben „in Kürze“ ausgezahlt werde.

Frage 1:
Inwieweit werden z. b. Selbständige oder Unternehmer bevorzugt gegenüber „normalen Steuerzahlern“ (Fragestellerin ist eine wie in den Medien genannt „systemrelevante Heldin der << Antragsteller:in >>)?

Frage 2:
Wie lange dauert es von der Bearbeitung und der Ermittlung von evtl. Steuerrückzahlungen bis zur Auszahlung und verzögert sich diese durch die Bearbeitung anderer Vorgänge?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf eine E-Mail-…
An Finanzamt Wetzlar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkommensteuer [#184969]
Datum
20. April 2020 14:24
An
Finanzamt Wetzlar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf eine E-Mail-Anfrage erhielten wir folgende Antwort. „Ihre Anfrage, wann mit der Bescheideerteilung zur Einkommensteuer 2019 gerechnet werden kann, kann ich derzeit nur wie folgt beantworten: “In weiten Teilen des Bundesgebiets sind durch das Coronavirus beträchtliche wirtschaftliche Schä- den entstanden oder diese werden noch entstehen. ES IST DAHER ANGEZEIGT, DEN GESCHÄDIGTEN DURCH STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UNBILLIGER HÄRTEN ENTGEGENZUKOMMEN. INSOFERN WERDEN DERZEIT MIT HÖCHSTER PRIORITÄT U.A. DIE ZAHLREICH EINGEHENDEN ANTRÄGE AUF STUNDUNG SOWIE AUF ANPASSUNG VON VORAUSZAHLUNGEN BEARBEITET. Wir sind bemüht, darüber hinaus die bereits vorliegenden Steuererklärungen in angemessener Zeit zu veranlagen. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass eine belastbare Aussage über den Zeitpunkt der Bescheiderterteilung nicht möglich ist. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen“ Eine weitere telefonische Nachfrage(vor über zwei Wochen) ergab jedoch, dass unsere Steuererklärung bereits bearbeitet wurde und das Guthaben „in Kürze“ ausgezahlt werde. Frage 1: Inwieweit werden z. b. Selbständige oder Unternehmer bevorzugt gegenüber „normalen Steuerzahlern“ (Fragestellerin ist eine wie in den Medien genannt „systemrelevante Heldin der Antragsteller/in)? Frage 2: Wie lange dauert es von der Bearbeitung und der Ermittlung von evtl. Steuerrückzahlungen bis zur Auszahlung und verzögert sich diese durch die Bearbeitung anderer Vorgänge? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184969

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Finanzamt Wetzlar
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-M…
Von
Finanzamt Wetzlar
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail
Datum
20. April 2020 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail an das Finanzamt Wetzlar. Ihre Nachricht wird zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Soweit Ihre E-Mail individuelle steuerliche Angelegenheiten betrifft, wird eine Rückmeldung auf dem Postweg erfolgen. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail auf elektronischem Weg ist in diesen Fällen aus Gründen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses nicht möglich. Geben Sie daher bitte gegenüber der Finanzverwaltung für die Kommunikation auf dem Postweg stets Ihre Adresse an, da ansonsten eine Antwort auf Ihre E-Mail nicht möglich ist. Daneben möchten wir Sie auf die Möglichkeiten der Datenübermittlung über das Webportal "Mein ELSTER" (https://www.elster.de/eportal/start) hinweisen. Dieses ermöglicht eine sichere und kostenfreie Übersendung aller gängigen Steuererklärungen sowie von Einsprüchen und wird laufend erweitert. "Mein ELSTER" dient hierbei auch der Verfahrensbeschleunigung und führt zudem durch formale Vorabprüfung zu weniger Rückfragen durch das Finanzamt. Eine Antwort auf diese E-Mail ist nicht möglich, da die Absenderadresse nur zum Nachrichtenversand eingerichtet ist. Wenden Sie sich bei Bedarf erneut an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen