Einkommensteuer
auf eine E-Mail-Anfrage erhielten wir folgende Antwort.
„Ihre Anfrage, wann mit der Bescheideerteilung zur Einkommensteuer 2019 gerechnet werden kann, kann ich derzeit nur wie folgt beantworten: “In weiten Teilen des Bundesgebiets sind durch das Coronavirus beträchtliche wirtschaftliche Schä- den entstanden oder diese werden noch entstehen. ES IST DAHER ANGEZEIGT, DEN GESCHÄDIGTEN DURCH STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UNBILLIGER HÄRTEN ENTGEGENZUKOMMEN. INSOFERN WERDEN DERZEIT MIT HÖCHSTER PRIORITÄT U.A. DIE ZAHLREICH EINGEHENDEN ANTRÄGE AUF STUNDUNG SOWIE AUF ANPASSUNG VON VORAUSZAHLUNGEN BEARBEITET. Wir sind bemüht, darüber hinaus die bereits vorliegenden Steuererklärungen in angemessener Zeit zu veranlagen. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass eine belastbare Aussage über den Zeitpunkt der Bescheiderterteilung nicht möglich ist. Von weiteren Sachstandsanfragen bitte ich daher abzusehen“
Eine weitere telefonische Nachfrage(vor über zwei Wochen) ergab jedoch, dass unsere Steuererklärung bereits bearbeitet wurde und das Guthaben „in Kürze“ ausgezahlt werde.
Frage 1:
Inwieweit werden z. b. Selbständige oder Unternehmer bevorzugt gegenüber „normalen Steuerzahlern“ (Fragestellerin ist eine wie in den Medien genannt „systemrelevante Heldin der << Antragsteller:in >>)?
Frage 2:
Wie lange dauert es von der Bearbeitung und der Ermittlung von evtl. Steuerrückzahlungen bis zur Auszahlung und verzögert sich diese durch die Bearbeitung anderer Vorgänge?
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. April 2020
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23. Mai 2020
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