Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak
Aus sicherer Quelle haben wir von der Einkommensteuerrückzahlungen plus Strafzahlungen der Einkommensteuerbehörde gegen die Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak erfahren. Somit wurden mindestens seit 2017 fällige Einkommensteuern der Mitarbeiter und Delegierten an die Behörden im Irak zurückgezahlt. Warum wurden jedoch die Einkommensteuern für Mitarbeiter erst im Jahr 2023 beglichen? Warum verhängte die Steuerbehörde im Irak Strafzahlungen gegen die Delegation? Die Delegation ist seit mindestens 2012 in der Autonomieregion Kurdistan Irak registriert. Wie lassen sich solche Vorgehensweisen mit der wirtschaftlichen Verwendung von Subventionen vereinbaren? Denn Strafzahlungen hätte man sicherlich bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht nicht tätigen müssen. Gibt es eine andere Erklärung? Wie hoch waren die Strafzahlungen und Zinsen, und wie hoch war insgesamt die zurückgezahlte Einkommensteuer?
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Januar 2024
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28. Februar 2024
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak [#298420]
- Datum
- 26. Januar 2024 15:04
- An
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak [#298420]
- Datum
- 26. Januar 2024 15:21
- An
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag vom 26.01.2024 - Delegation Irak
- Datum
- 29. Januar 2024 13:55
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag vom 26.01.2024 - Einkommensteuer Delegation Irak
- Datum
- 22. Februar 2024 09:20
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak“ [#298420]
- Datum
- 22. Februar 2024 10:19
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag vom 02.02.2024 - AHK VAE
- Datum
- 29. Februar 2024 11:57
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 18. März 2024 15:58
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 17. April 2024 16:38
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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