Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak

Aus sicherer Quelle haben wir von der Einkommensteuerrückzahlungen plus Strafzahlungen der Einkommensteuerbehörde gegen die Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak erfahren. Somit wurden mindestens seit 2017 fällige Einkommensteuern der Mitarbeiter und Delegierten an die Behörden im Irak zurückgezahlt. Warum wurden jedoch die Einkommensteuern für Mitarbeiter erst im Jahr 2023 beglichen? Warum verhängte die Steuerbehörde im Irak Strafzahlungen gegen die Delegation? Die Delegation ist seit mindestens 2012 in der Autonomieregion Kurdistan Irak registriert. Wie lassen sich solche Vorgehensweisen mit der wirtschaftlichen Verwendung von Subventionen vereinbaren? Denn Strafzahlungen hätte man sicherlich bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht nicht tätigen müssen. Gibt es eine andere Erklärung? Wie hoch waren die Strafzahlungen und Zinsen, und wie hoch war insgesamt die zurückgezahlte Einkommensteuer?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus sicherer Quelle haben wir von der…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak [#298420]
Datum
26. Januar 2024 15:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus sicherer Quelle haben wir von der Einkommensteuerrückzahlungen plus Strafzahlungen der Einkommensteuerbehörde gegen die Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak erfahren. Somit wurden mindestens seit 2017 fällige Einkommensteuern der Mitarbeiter und Delegierten an die Behörden im Irak zurückgezahlt. Warum wurden jedoch die Einkommensteuern für Mitarbeiter erst im Jahr 2023 beglichen? Warum verhängte die Steuerbehörde im Irak Strafzahlungen gegen die Delegation? Die Delegation ist seit mindestens 2012 in der Autonomieregion Kurdistan Irak registriert. Wie lassen sich solche Vorgehensweisen mit der wirtschaftlichen Verwendung von Subventionen vereinbaren? Denn Strafzahlungen hätte man sicherlich bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht nicht tätigen müssen. Gibt es eine andere Erklärung? Wie hoch waren die Strafzahlungen und Zinsen, und wie hoch war insgesamt die zurückgezahlte Einkommensteuer?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298420/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte ferner um Mitteilung wer die Gehaltsabrechnungen, für alle für die Delegation tätigen Person…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak [#298420]
Datum
26. Januar 2024 15:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte ferner um Mitteilung wer die Gehaltsabrechnungen, für alle für die Delegation tätigen Personen durchführt. Es scheinen unterschiedliche Buchhalter in unterschiedlichen Ländern für die Delegation tätig zu sein, das geht aus uns vorliegenden Informationen hervor. Wieviele Buchhalter sind insgesamt für die Delegation tätig? Ich bitte auch, die Personen auszulisten, die nach Stunden/Arbeitsaufwand bezahlt werden und diejenigen, die fest dort tätig sind. Weshalb sehen Sie die Notwendigkeit mehrere Buchhalter für eine kleine Delegation mit nur 2-3 Mitarbeitern zu beschäftigen? Auf welche Summe beläuft sich der jährliche finanzielle Aufwand, der für Buchhaltung und Accounting in der Delegation des Irak ausgegeben wird? Ich bitte darum die Beträge in Euro und nach Jahren von 2016 - 2023 bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298420/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag vom 26.01.2024 - Delegation Irak Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 26.01.2024 - Delegation Irak
Datum
29. Januar 2024 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem IFG vom 26. Januar 2024 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VC1 - "Außenwirtschaftsförderung" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag vom 26.01.2024 - Einkommensteuer Delegation Irak Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 26.01.2024 - Einkommensteuer Delegation Irak
Datum
22. Februar 2024 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 26. Januar 2024 ergeht Bescheid gemäß Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einkommensteuernachzahlung der Delegation des Irak“ [#298420]
Datum
22. Februar 2024 10:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/298420/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil wir entsprechende Nachweise über diesen Vorgang haben, aber das BMWK behauptet nicht darüber Bescheid zu wissen. Als Aufsichtsbehörde, sollte sie über diesen Vorfall Kenntnis haben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 298420.pdf - 2024-02-22_1-ifg-bescheidnamenameaufantragvom26-01-2024.pdf Anfragenr: 298420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298420/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag vom 02.02.2024 - AHK VAE Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 02. Febr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 02.02.2024 - AHK VAE
Datum
29. Februar 2024 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-bescheidnamenameaufantragvom2-februar2024.pdf
78,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 02. Februar 2024 ergeht Bescheid gemäß Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB

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