Einladungen zum ärztlichen Dienst
Bezüglich der Einladungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter zur Vorstellung von Leistungsbeziehern zum ärztlichen Dienst, zur Untersuchung, habe ich folgende Fragen:
1. Warum sind den Einladungen zur Vorstellung und der Untersuchung zum ärztlichen Dienst Rechtsmittelbelehrungen mit Sanktionsandrohungen beigefügt?
2. Beinhaltet die in den genannten und angeführten Gesetzen des SGB zur Mitwirkungspflicht, die Pflicht sich zwangsweise unter Androhung von Sanktionen, gegen seinen Willen untersuchen zu lassen?
3. Wenn ja. Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
4. Wenn nein. Warum wird in der Einladung nicht darauf hingewiesen, dass gegen den Willen des Patienten, oder des Leistungsbeziehers, keine ärztliche Untersuchung erlaubt ist?
5. Verweigert der Leistungsbezieher eine körperliche ärztliche Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AA, wird er auf Grund dieser Tatsache sanktioniert?
6. Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage?
7. Erscheint der Leistungsbezieher zum Termin und lässt sich nicht untersuchen, verletzt er dann die geforderte Mitwirkungspflicht und wird sanktioniert?
8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Aufforderung zum Erscheinen zu einer ärztlichen Untersuchung begründet?
Information nicht vorhanden
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Datum7. Dezember 2017
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9. Januar 2018
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