Einmalzahlung auch ohne BundID möglich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bezogen auf einen Kommentar des offiziellen bmbf Account unter einem Beitrag vom 15.02.2023 auf Instagram bitte ich um Unterlagen und Akten welche Aufschluss zu folgenden Fragen geben:
1.) Wann wurde entschieden, dass ebenfalls der Weg über die PIN, ohne eine BundID, gewählt werden kann?
2.) In der Verordnung des Bundeslandes Niedersachsen war schon am 15.02. bekannt, dass keine BundID notwendig ist. Warum wurde und wird die Möglichkeit, dass keine BundID benötigt wird nicht kommuniziert?
a. Welche sonstigen Möglichkeiten ohne BundID stehen zur Verfügung?
3.) Wie können Studierende, welche keine BundID beantragen möchten, einen Antrag in Papierform stellen?
4.) Unter fragdenstaat.de/anfrage/bundid-fuer-200eur-energiepauschale/ 1.) wird durch ihr Ministerium ausgeführt, dass eine BundID zwingend notwendig ist. Die Verordnung des Landes Niedersachsen sieht eine Identifikation auch ohne BundID vor. Wie wird dieser Widerspruch erklärt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Februar 2023
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28. März 2023
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