Einmündung einer Straße lt. StVO

in der StVO wird die Reichweite eines Verkehrszeichens mit "bis zur nächsten Einmündung "begrenzt. Nicht festgelegt ist ob es eine Einmündung von rechts oder links ist. Das führt immer wieder zu Problemen mit den Ordnungsbehörden. Bitte teilen sie mir mit wie die Einmündung einer Straße definiert wird. (genauer: ist eine Straße die von links auf eine andere Straße trifft eine Einmündung?).

Ergebnis der Anfrage

Vielen Dank für die Antwort. Die Antwort war klar und unmissverständlich. Das Ministerium sollte die Ordnungsämter der Städte im Land darüber aufklären damit diese die StVo entsprechen anwenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
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Volker Blume
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
Volker Blume
Betreff
Einmündung einer Straße lt. StVO [#236571]
Datum
1. Januar 2022 10:54
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der StVO wird die Reichweite eines Verkehrszeichens mit "bis zur nächsten Einmündung "begrenzt. Nicht festgelegt ist ob es eine Einmündung von rechts oder links ist. Das führt immer wieder zu Problemen mit den Ordnungsbehörden. Bitte teilen sie mir mit wie die Einmündung einer Straße definiert wird. (genauer: ist eine Straße die von links auf eine andere Straße trifft eine Einmündung?).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Blume Anfragenr: 236571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236571/ Postanschrift Volker Blume << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Blume

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA/ UIG LSA/ VIG AG LSA an das MID bzgl. der Definition einer Einmündung Ihr Antrag auf Zuga…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Einmündung einer Straße lt. StVO [#236571]
Datum
18. Januar 2022 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem IZG LSA/ UIG LSA/ VIG AG LSA an das MID bzgl. der Definition einer Einmündung Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen vom 01.01.2022; Anfragenummer: 236571 Sehr geehrter Herr Blume, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen vom 01.01.2022 in der oben bezeichneten Angelegenheit. Die gewünschte Definition für die Einmündung einer Straße lautet wie folgt: Eine Einmündung ist das rechtwinkelige oder schräge Zusammentreffen einer Straße mit einer durchgehenden Straße ohne Fortsetzung über diese hinaus. Auch eine Straße, die von links auf eine andere Straße trifft, ist eine Einmündung. Mit freundlichen Grüßen