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Einnahmen aus Auskünften aus dem Melderegister

Gemäß Ihrer Webseite http://www.oldenburg.de/nc/startseite/buergerservice/osiris/anliegen-a-z/anliegen-a-z/modul/service/eintrag/melderegisterauskunft-ab-01112015.html kostet eine einfache Melderegisterauskunft mind. 9,- EUR.
Bitte lassen Sie mir und den anderen Bürgern, um deren Daten es hier geht, folgende Informationen zukommen:
- das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden
- die Summe der Einnahmen durch Auskünfte aus dem Melderegister für die Jahre 2013 und 2014 und ggf. 2015
- die Anzahl der Anfragen aus den Jahren 2013 und 2014 und ggf. 2015
- die Anzahl der Widersprüche gegen die Übermittlung von Informationen
Bitte veröffentlichen Sie in Zukunft diese Zahlen und Einnahmen auf Ihrer Webseite.
Sollten für diese Anfrage Kosten anfallen, bitte ich Sie, mir dies VORAB mitzuteilen, und auch gleich die Höhe und die Begründung, weshalb es sich nicht um eine einfache, kostenlose Auskunft gemäß §10 Abs. 1 IFG handelt.
Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2016
  • Frist
    4. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß Ihrer Webseit…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen aus Auskünften aus dem Melderegister [#12374]
Datum
5. Januar 2016 11:12
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Ihrer Webseite http://www.oldenburg.de/nc/startseite/buergerservice/osiris/anliegen-a-z/anliegen-a-z/modul/service/eintrag/melderegisterauskunft-ab-01112015.html kostet eine einfache Melderegisterauskunft mind. 9,- EUR. Bitte lassen Sie mir und den anderen Bürgern, um deren Daten es hier geht, folgende Informationen zukommen: - das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden - die Summe der Einnahmen durch Auskünfte aus dem Melderegister für die Jahre 2013 und 2014 und ggf. 2015 - die Anzahl der Anfragen aus den Jahren 2013 und 2014 und ggf. 2015 - die Anzahl der Widersprüche gegen die Übermittlung von Informationen Bitte veröffentlichen Sie in Zukunft diese Zahlen und Einnahmen auf Ihrer Webseite. Sollten für diese Anfrage Kosten anfallen, bitte ich Sie, mir dies VORAB mitzuteilen, und auch gleich die Höhe und die Begründung, weshalb es sich nicht um eine einfache, kostenlose Auskunft gemäß §10 Abs. 1 IFG handelt. Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einnahmen aus Auskünften aus dem Meldereg…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einnahmen aus Auskünften aus dem Melderegister [#12374]
Datum
10. Februar 2016 19:51
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einnahmen aus Auskünften aus dem Melderegister" vom 05.01.2016 (#12374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einnahmen aus Auskünften aus dem Meldereg…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Einnahmen aus Auskünften aus dem Melderegister [#12374]
Datum
30. April 2016 21:03
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einnahmen aus Auskünften aus dem Melderegister" vom 05.01.2016 (#12374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Abgabe Ihrer E-Mail an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2444567] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank,…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Abgabe Ihrer E-Mail an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2444567]
Datum
2. Mai 2016 07:10
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AW_AW_Einnahmen_aus_Ausknften_aus_dem_Melderegister_12374.eml
4,8 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre E-Mail haben wir zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst übersandt. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns gerne wieder eine E-Mail oder rufen uns unter 0441/235-4444 an. Freundliche Grüße Ihr ServiceCenter der Stadt Oldenburg ------------------------------------------ Stadt Oldenburg ServiceCenter 26105 Oldenburg fon +49(0)441-235-4444 . fax +49(0)441-235-3444 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einnahmen aus Ausk?nften aus dem Melderegister" vom 05.01.2016 (#12374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage ?berschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend ?ber den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Gr??en, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Anfragenr. 12374 Guten Tag, mit Bezug auf Ihre Fragen kann ich Ihnen nachfolgende Antworten geben: 1. Wir erheben…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Anfragenr. 12374
Datum
4. Mai 2016 08:22
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, mit Bezug auf Ihre Fragen kann ich Ihnen nachfolgende Antworten geben: 1. Wir erheben keine statistischen Zahlen, wie viele Anfragen gewerblich sind und wie viele privat. Die gewerblichen Anfragen von Inkassounternehmen bzw. im Zusammenhang mit einem Forderungsmanagement und die Anfragen von Firmen, die ihre vorhandenen Kundendaten aktualisieren möchten, überwiegen aber den privaten Bereich. 2. Die Einnahmen aus Melderegisteranfragen fließen haushaltstechnisch zusammen mit anderen Einnahmen des Produkts "Melderegister" und können daher leider nicht einzeln beziffert werden. 3. Da die Anfragen in den Jahren 2013, 2014 und bis einschl. Oktober 2015 nicht registriert werden mussten, können wir keine Zahlen zur Verfügung stellen. 4. Um die Frage nach den Widersprüchen beantworten zu können, fehlt Ihre Angabe, welche Widersprüche gemeint sind, da es einen Widerspruch gegen die Übermittlung von Informationen so nicht gibt. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Freundliche Grüße Angela Pauka Fachdienstleitung Bürgerbüro Mitte und stv. Wahlleiterin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Stadt Oldenburg . Bürgerbüro Mitte . D-26105 Oldenburg fon +49 (0) 441-235-2148 . fax +49 (0) 441-235-2411 Allgemeine Anfragen an die Stadt Oldenburg: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> oder fon +49(0) 441-235-4444 Anfrage an das Bürgerbüro Mitte: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Infos & Bürgerservice unter: http://www.oldenburg.de Freundliche Grüße Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr. 12374 [#12374] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten. Allerdings hab…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr. 12374 [#12374]
Datum
5. Mai 2016 19:55
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten. Allerdings habe ich noch einige Fragen: 1.) Wenn Sie keine statistischen Zahlen erheben, woher wissen Sie dann, dass die gewerblichen Anfragen die privaten übersteigen? 2.) Mit welchen „anderen Einnahmen“ fließen die Einnahmen aus Melderegisterauskünften zusammen? Wo veröffentlicht die Stadt OL diese Einnahmen? 3.) Also müssen die Anfragen seit November 2015 nun registriert werden? Werden die Einnahmen dann getrennt von den "anderen Einnahmen" gebucht? 4.) Ich meine den Widerspruch gegen die Übermittlung meiner Daten gemäß §36 Absatz 2 BMG (Datenübermittlung an die Bundeswehr), §42 Absatz 3 BMG (Datenübermittlung an Religionsgesellschaften) sowie §50 Absatz 5 BMG (Datenübermittlung an Parteien & Co.). Werden Neubürger bei der Anmeldung auf Ihr Recht gemäß §50 Absatz 5 Satz 2 BMG hingewiesen? Wo finden Bürger in Oldenburg die „ortsübliche Bekanntmachung“ über das Widerspruchsrecht? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühen und freue mich auf eine baldige Rückmeldung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Abgabe Ihrer E-Mail-Anfrage an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2449457] Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Her…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Abgabe Ihrer E-Mail-Anfrage an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2449457]
Datum
6. Mai 2016 07:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AW_Anfragenr_12374__12374.eml
5,4 KB
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre Anfrage haben wir zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst übersandt. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns gerne wieder eine E-Mail oder rufen uns unter 0441/235-4444 an. Freundliche Grüße Ihr ServiceCenter der Stadt Oldenburg ------------------------------------------ Stadt Oldenburg ServiceCenter 26105 Oldenburg fon +49(0)441-235-4444 . fax +49(0)441-235-3444 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Antworten. Allerdings habe ich noch einige Fragen: 1.) Wenn Sie keine statistischen Zahlen erheben, woher wissen Sie dann, dass die gewerblichen Anfragen die privaten ?bersteigen? 2.) Mit welchen ?anderen Einnahmen? flie?en die Einnahmen aus Melderegisterausk?nften zusammen? Wo ver?ffentlicht die Stadt OL diese Einnahmen? 3.) Also m?ssen die Anfragen seit November 2015 nun registriert werden? Werden die Einnahmen dann getrennt von den "anderen Einnahmen" gebucht? 4.) Ich meine den Widerspruch gegen die ?bermittlung meiner Daten gem?? ?36 Absatz 2 BMG (Daten?bermittlung an die Bundeswehr), ?42 Absatz 3 BMG (Daten?bermittlung an Religionsgesellschaften) sowie ?50 Absatz 5 BMG (Daten?bermittlung an Parteien & Co.). Werden Neub?rger bei der Anmeldung auf Ihr Recht gem?? ?50 Absatz 5 Satz 2 BMG hingewiesen? Wo finden B?rger in Oldenburg die ?orts?bliche Bekanntmachung? ?ber das Widerspruchsrecht? Ich danke Ihnen im Voraus f?r Ihre M?hen und freue mich auf eine baldige R?ckmeldung. ... Mit freundlichen Gr??en Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
AW: Anfragenr. 12374 [#12374] Guten Tag, zu Ihren Fragen nachfolgend die Rückmeldung: 1. Die Zahlen werden nicht…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: Anfragenr. 12374 [#12374]
Datum
18. Mai 2016 11:18
Status
Guten Tag, zu Ihren Fragen nachfolgend die Rückmeldung: 1. Die Zahlen werden nicht erhoben, gleichwohl veranlasst mich die Aussage und Einschätzung meiner Mitarbeiter dazu, den Anteil an gewerblichen Anfragen höher einzuordnen als den der privaten Anfrager. 2. In das Produkt Melderegister fließen neben den Einnahmen aus Meldeauskünften auch die Gebühren für Meldebescheinigungen und die Gebühren für Anfragen nach den §§ 46 und 50 Bundesmeldegesetz. Der Haushalt wird auf der Internetseite der Stadt Oldenburg unter www. oldenburg.de, Stichwort Haushalt, veröffentlicht. 3. Es werden lediglich die Anfragen zu jeder einzelnen Person registriert. Eine Gesamtauswertung bietet das Melderegister gleichwohl nicht, da diese nicht gesetzlich vorgesehen ist. Eine getrennte Einnahmeerfassung erfolgt auch künftig nicht. 4. Neubürger werden durch das Anmeldeformular schriftlich auf die Datenübermittlungssperren hingewiesen. Außerdem wird wie gesetzlich vorgesehen jährlich in der NWZ darauf hingewiesen, zuletzt am 31.10.2015. Im Übrigen gibt es eine entsprechende Internetseite auf www.oldenburg.de. Derzeit sind insgesamt 14.442 Übermittlungssperren eingetragen. Freundliche Grüße Angela Pauka Fachdienstleitung Bürgerbüro Mitte und stv. Wahlleiterin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Stadt Oldenburg . Bürgerbüro Mitte . D-26105 Oldenburg fon +49 (0) 441-235-2148 . fax +49 (0) 441-235-2411 Allgemeine Anfragen an die Stadt Oldenburg: <<E-Mail-Adresse>> oder fon +49(0) 441-235-4444 Anfrage an das Bürgerbüro Mitte: <<E-Mail-Adresse>> Infos & Bürgerservice unter: http://www.oldenburg.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfragenr. 12374 [#12374] Sehr geehrt<< Anrede >> vorab möchte ich vielmals für Ihre Geduld u…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfragenr. 12374 [#12374]
Datum
4. Juni 2016 20:23
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vorab möchte ich vielmals für Ihre Geduld und Ihre Zeit bedanken. zu 2: Ich bin Ihrem Rat gefolgt, und habe auf http://www.oldenburg.de/de/startseite/politik/verwaltung/finanzen/haushalt-2015.html nach dem von Ihnen genannten Stichwort "Haushalt" gesucht. Dieser wird in sog. Teilhaushalte gegliedert. Wo finde ich das Produkt bzw. die Einnahmen aus dem "Melderegister"? Zu 4: Gemäß Stand 2014 hat Oldenburg 172.272 Einwohner. Davon haben 14.442 Einwohner eine Übermittlungssperre beantragt. Dies macht 8,38% der Einwohner. Daher habe ich meine Zweifel (gerade in Zeiten von Datenschutz, NSA, Big Data), dass der Hinweis auf dem Anmeldeformular und der Verweis auf ein weiteres Formular genügt. Was spricht dagegen, das Formular für die Datenübermittlungssperren gleich bei Anmeldung auszuhändigen? Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Abgabe Ihrer E-Mail-Anfrage an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2480159] Sehr geehrte Damen und Herren, viel…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Abgabe Ihrer E-Mail-Anfrage an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2480159]
Datum
6. Juni 2016 09:05
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AW_AW_Anfragenr_12374_12374.eml
5,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre Anfrage haben wir zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst übersandt. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns gerne wieder eine E-Mail oder rufen uns unter 0441/235-4444 an. Freundliche Grüße Ihr ServiceCenter der Stadt Oldenburg ------------------------------------------ Stadt Oldenburg ServiceCenter 26105 Oldenburg fon +49(0)441-235-4444 . fax +49(0)441-235-3444 Sehr geehrtAntragsteller/in vorab m?chte ich vielmals f?r Ihre Geduld und Ihre Zeit bedanken. zu 2: Ich bin Ihrem Rat gefolgt, und habe auf http://www.oldenburg.de/de/startseite/politik/verwaltung/finanzen/haushalt-2015.html nach dem von Ihnen genannten Stichwort "Haushalt" gesucht. Dieser wird in sog. Teilhaushalte gegliedert. Wo finde ich das Produkt bzw. die Einnahmen aus dem "Melderegister"? Zu 4: Gem?? Stand 2014 hat Oldenburg 172.272 Einwohner. Davon haben 14.442 Einwohner eine ?bermittlungssperre beantragt. Dies macht 8,38% der Einwohner. Daher habe ich meine Zweifel (gerade in Zeiten von Datenschutz, NSA, Big Data), dass der Hinweis auf dem Anmeldeformular und der Verweis auf ein weiteres Formular gen?gt. Was spricht dagegen, das Formular f?r die Daten?bermittlungssperren gleich bei Anmeldung auszuh?ndigen? F?r Ihre M?he vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Gr??en Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Oldenburg, kreisfreie Stadt
AW: AW: Anfragenr. 12374 [#12374] Guten Tag Herr/Frau ? Zu 2. Es ist der Teilhaushalt 5 und dort das Produkt P10…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: AW: Anfragenr. 12374 [#12374]
Datum
6. Juni 2016 09:37
Status
Guten Tag Herr/Frau ? Zu 2. Es ist der Teilhaushalt 5 und dort das Produkt P10.122004.004 Zu 3. Ich finde den aus Ihrer Sicht niedrigen Prozentsatz nicht weiter verwunderlich, da die Menschen heutzutage im Internet, auf Facebook etc. viel häufiger persönliche Fakten angeben. Zudem denke ich, dass der mündige Bürger sehr wohl in der Lage ist, die entsprechenden Hinweise auf die Datenübermittlungssperren zu lesen. Vor diesem Hintergrund werden wir an der aktuellen Vorgehensweise nichts ändern. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Wochenstart. Freundliche Grüße Angela Pauka Fachdienstleitung Bürgerbüro Mitte und stv. Wahlleiterin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Stadt Oldenburg . Bürgerbüro Mitte . D-26105 Oldenburg fon +49 (0) 441-235-2148 . fax +49 (0) 441-235-2411 Allgemeine Anfragen an die Stadt Oldenburg: <<E-Mail-Adresse>> oder fon +49(0) 441-235-4444 Anfrage an das Bürgerbüro Mitte: <<E-Mail-Adresse>> Infos & Bürgerservice unter: http://www.oldenburg.de
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.