Einnahmen aus den sexuellen Dienstleistungen und Prostitution in NRW

Wie hoch waren in den letzten drei Jahren steuerliche und sonstige Einnahmen in NRW aus sexuellen Dienstleistungen und Prostitution?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2019
  • Frist
    6. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Einnahmen aus den sexuellen Dienstleistungen und Prostitution in NRW [#148373]
Datum
4. Juni 2019 00:27
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren in den letzten drei Jahren steuerliche und sonstige Einnahmen in NRW aus sexuellen Dienstleistungen und Prostitution?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Übersendung des beigefügten Dokuments zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage über…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Einnahmen aus den sexuellen Dienstleistungen und Prostitution in NRW [#148373]
Datum
19. Juni 2019 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
790,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die Übersendung des beigefügten Dokuments zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage übersende ich ausschließlich per Mail. Mit freundlichen Grüßen