Einnahmen aus Nichtsteuerlichen Abgaben (Landesgebungskompetenz)

Eine Aufstellung über die (Landes-) Einnahmen aus Nichtsteuerlichen Abgaben (Vorteilsabschöpfungsabgaben, Sonderabgaben im engen und im weiten Sinne, sonstige Nichtsteuerliche Abgaben allerdings ohne Einnahmen aus Vorzugslasten im klassischen Sinn) in Nordrhein-Westfalen jeweils für die Jahre 1991, 2001, 2011 und 2021. Es wird ausdrücklich um eine detaillierte Aufstellung gebeten, also nicht eine Gesamtsumme der Einnahmen pro Jahr, sondern differenziert je nach Nichtsteuerlicher Abgabe (Bsp: "Einnahmen aus Abgabe XY: EUR X"). Leider konnte ich nur Veröffentlichung über Sonderabagben finden und auch nur aus den Jahren 2003 bis 2005 und 2018 bis 2020.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Andrea Böhringer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andrea Böhringer
Betreff
Einnahmen aus Nichtsteuerlichen Abgaben (Landesgebungskompetenz) [#264898]
Datum
7. Dezember 2022 10:23
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über die (Landes-) Einnahmen aus Nichtsteuerlichen Abgaben (Vorteilsabschöpfungsabgaben, Sonderabgaben im engen und im weiten Sinne, sonstige Nichtsteuerliche Abgaben allerdings ohne Einnahmen aus Vorzugslasten im klassischen Sinn) in Nordrhein-Westfalen jeweils für die Jahre 1991, 2001, 2011 und 2021. Es wird ausdrücklich um eine detaillierte Aufstellung gebeten, also nicht eine Gesamtsumme der Einnahmen pro Jahr, sondern differenziert je nach Nichtsteuerlicher Abgabe (Bsp: "Einnahmen aus Abgabe XY: EUR X"). Leider konnte ich nur Veröffentlichung über Sonderabagben finden und auch nur aus den Jahren 2003 bis 2005 und 2018 bis 2020. Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrea Böhringer Anfragenr: 264898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264898/ Postanschrift Andrea Böhringer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Böhringer
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 07.12.2023 Sehr geehrte Frau Böhringer, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 07.12.2023
Datum
9. Januar 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,6 KB
picturedeviceindependentbitmap2.jpg
9,6 KB


Sehr geehrte Frau Böhringer, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach IFG vom 07.12.2022 Sehr geehrte Frau Böhringer, anbei erhalten Sie den Bescheid des Ministeriums …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 07.12.2022
Datum
2. Februar 2023 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Böhringer, anbei erhalten Sie den Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu oben genanntem Antrag. Mit freundlichen Grüßen