Einnahmen aus Parkraumüberwachung

Anfrage an: Stadt Germering

1.) die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung in Germering für die Jahre 2019, 2021 und 2023.

2.) die ungefähre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter in der Parkraumüberwachung im Außendienst für die Jahre 2019, 2021 und 2023. Zum Beispiel: 85 Stunden, zwei Mitarbeiter arbeiteten jeweils 35 Stunden pro Woche, während ein Mitarbeiter 15 Stunden pro Woche arbeitete.

3.) die Anzahl der eingegangenen privaten Anzeigen, beispielsweise über Plattformen wie weg.li, für die Jahre 2019, 2021 und 2023.

4.) die Anzahl der verfolgten privaten Anzeigen für das Jahr 2023 sowie die Anzahl der nicht weiterbearbeiteten privaten Anzeigen für das Jahr 2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) die Einnahmen aus der Parkraum…
An Stadt Germering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen aus Parkraumüberwachung [#300135]
Datum
14. Februar 2024 20:28
An
Stadt Germering
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung in Germering für die Jahre 2019, 2021 und 2023. 2.) die ungefähre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter in der Parkraumüberwachung im Außendienst für die Jahre 2019, 2021 und 2023. Zum Beispiel: 85 Stunden, zwei Mitarbeiter arbeiteten jeweils 35 Stunden pro Woche, während ein Mitarbeiter 15 Stunden pro Woche arbeitete. 3.) die Anzahl der eingegangenen privaten Anzeigen, beispielsweise über Plattformen wie weg.li, für die Jahre 2019, 2021 und 2023. 4.) die Anzahl der verfolgten privaten Anzeigen für das Jahr 2023 sowie die Anzahl der nicht weiterbearbeiteten privaten Anzeigen für das Jahr 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300135/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Germering
Hallo << Antragsteller:in >> Ich bestätige den Eingang Ihres Emails vom 14.02.2025. Ihre Anfrage wird…
Von
Stadt Germering
Betreff
WG: Einnahmen aus Parkraumüberwachung [#300135]
Datum
20. Februar 2024 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> Ich bestätige den Eingang Ihres Emails vom 14.02.2025. Ihre Anfrage wird hausintern geprüft. Wir werden auf Sie zukommen, sobald uns ein Ergebnis vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Germering
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist für einen Anspruch auf Au…
Von
Stadt Germering
Betreff
Einnahmen aus Parkraumüberwachung [#300135]
Datum
27. Februar 2024 13:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist für einen Anspruch auf Auskunft zu derartigen Anfragen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung erforderlich, das uns von Ihnen nicht dargelegt wurde. Auch die genannten Rechtsgrundlagen scheinen uns zumindest teilweise nicht einschlägig zu sein. Dennoch haben wir – soweit möglich – die entsprechenden Informationen zusammengestellt um eine größtmögliche Transparenz herzustellen. Zu 1) Die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern durch den Parküberwachungsdienst Germering, die u.a. von der jeweiligen Besetzung der Außendienstes abhängen (s. zu 2)), betrugen in 2019 ca 70.000 € 2021 ca. 105.000 € 2023 ca. 155.000 € Um diese Einnahmen in Relation zu setzen: Die Tätigkeit des Parküberwachungsdiensts wird von der Stadt Germering zur Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durchgeführt und ist für die Stadtverwaltung nicht kostendeckend. Das Defizit betrug 2023 ca. 75.000 € (unter Berücksichtigung der Zweckvereinbarung). Zu 2) Im Außendienst des Parküberwachungsdienstes sind drei Mitarbeiter*innen beschäftigt. Zwei Mitarbeiter*innen mit insgesamt 58 Stunden/Woche werden nur im Außendienst eingesetzt. Ein weiterer Mitarbeiter mit 30 Stunden wird nach Bedarf im Außen- bzw. Innendienst eingesetzt. Zu berücksichtigen sind dabei jeweils auch die Urlaubszeiten und Erkrankungen. Die Anzahl bzw. Stunden der Außendienstmitarbeiter*innen wurden über die Jahre aufgestockt bzw. angepasst. Zu 3) und 4) Eine Statistik über die eingegangenen bzw. verfolgten privaten Anzeigen wird nach Rücksprache mit dem städtischen Parküberwachungsdienst nicht geführt. Eine Ermittlung der der angefragten Daten ist daher nicht mit angemessenem Aufwand möglich. Wir bitten insofern um Verständnis. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Mit freundlichen Grüßen