Einnahmen aus Zuzahlungen nach §61 zu Fahrkosten (§ 60 SGB V)

nach § 60 SGB V übernimmt die TK wie alle Krankenkassen diverse Fahrkosten.

Durch § 61 SGB V besteht für Krankenkassen die Möglichkeit, sich bis zu 10% / max. 10 € vom Versicherten als Zuzahlung zurück zu holen.
Wie hoch war die Gesamtsumme, die über diese Möglichkeit 2022 und 2023 jeweils eingenommen wurde? Wie hoch waren die dem gegenüber stehenden tatsächlichen Fahrtkosten 2022 und 2023?
Falls ermittelbar: Wie hoch sind die Kosten für diese Abrechnung (Serverkosten, Bearbeitungsaufwand, Porto/Briefversand, ...) insgesamt oder im Schnitt je Vorgang?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach § 60 SGB V übernimmt die TK wie …
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen aus Zuzahlungen nach §61 zu Fahrkosten (§ 60 SGB V) [#296260]
Datum
4. Januar 2024 13:17
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach § 60 SGB V übernimmt die TK wie alle Krankenkassen diverse Fahrkosten. Durch § 61 SGB V besteht für Krankenkassen die Möglichkeit, sich bis zu 10% / max. 10 € vom Versicherten als Zuzahlung zurück zu holen. Wie hoch war die Gesamtsumme, die über diese Möglichkeit 2022 und 2023 jeweils eingenommen wurde? Wie hoch waren die dem gegenüber stehenden tatsächlichen Fahrtkosten 2022 und 2023? Falls ermittelbar: Wie hoch sind die Kosten für diese Abrechnung (Serverkosten, Bearbeitungsaufwand, Porto/Briefversand, ...) insgesamt oder im Schnitt je Vorgang?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296260/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
4. Januar 2024 13:17
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße

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Techniker Krankenkasse
Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie haben die Möglichkeit alle auswertbaren Zahlen im Geschäftsberi…
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Sie haben die Möglichkeit alle auswertbaren Zahlen im Geschäftsbericht der TK zu finden. Diese sind bei der TK.de unter https://gb2022.tk.de/ abrufbar. Bitte beachten Sie, dass 2023 noch nicht einsehbar ist. Die Zuzahlungen im Geschäftsbericht der TK sind in den ausgewiesenen Ausgaben für Fahrkosten enthalten, sie machen weniger als 2 Prozent der Ausgaben für Fahrkosten aus. Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße