Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze

die Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze, welche z.B. an die Verlage Juris, Stotax, Beck, Haufe, NWB etc ... abgegeben wurden. Aufgeschlüsselt nach Jahren für 2022; 2021; 2020 eine Aufschlüsselung nach Verlagen ist möglich aber nicht Bestandteil der Anfrage.

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  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Einnahmen des Landes aus amtli…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze [#292535]
Datum
17. November 2023 05:20
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze, welche z.B. an die Verlage Juris, Stotax, Beck, Haufe, NWB etc ... abgegeben wurden. Aufgeschlüsselt nach Jahren für 2022; 2021; 2020 eine Aufschlüsselung nach Verlagen ist möglich aber nicht Bestandteil der Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292535/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. November 2023, in der Sie darum bitt…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze
Datum
4. Dezember 2023 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. November 2023, in der Sie darum bitten, die Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze, aufgeschlüsselt nach Jahren für 2022, 2021 und 2020 darzustellen. Dem Ministerium für Finanzen sind keine Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen mit o.g. Bezug bekannt. Es liegen somit keine amtlichen Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich danke für die negativ Information. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einnahmen des Landes aus amtlichen Veröffentlichungen des Landes in Bezug auf Steuern oder den Vollzug der Steuergesetze [#292535]
Datum
4. Dezember 2023 15:31
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke für die negativ Information. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292535/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>