Einnahmen des Landes NRW am Fehlverhalten Ihrer Bürger

Anfrage an: Landtag NRW

Unterlagen aus denen ersichtlich wird wie viel das Land NRW inklusiver aller Kommunen / Städte im Jahre 2017 durch das Fehlverhalten (Bußgeldbescheide, Zahlungen an Staatliche Institutionen durch Richterliche Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten in der STVO etc.) seiner Bürger / Unternehmen eingenommen bzw. umgesetzt haben. Bei steuerlichen Delikten bitte Explizit zwischen Steuerschuld und Strafzahlung / Bußgeld unterscheiden.
Ich betone nochmals: Es geht hierbei nur um Gesetzesbrüche / Ordnungswidrigkeiten.
Interessant wären hierbei:
- die Anzahl aller Zahlungen
- und wie viele davon nur von NRW Bürgern / NRW Unternehmen
- der Gesamtumsatz aller Zahlungen
- und auch hier wieder wie viele nur von NRW Bürgern / NRW Unternehmen.

Aus Datenschutzgründen möchte ich sie Bitten nur totale Endzahlen in Ihrer Antwort zu benennen damit keine Zuordnung zu Einzelnen Personen / Unternehmen möglich ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • 0 Follower:innen
Tim Alexander Willems
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Tim Alexander Willems
Betreff
Einnahmen des Landes NRW am Fehlverhalten Ihrer Bürger [#31662]
Datum
7. Juli 2018 12:36
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen ersichtlich wird wie viel das Land NRW inklusiver aller Kommunen / Städte im Jahre 2017 durch das Fehlverhalten (Bußgeldbescheide, Zahlungen an Staatliche Institutionen durch Richterliche Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten in der STVO etc.) seiner Bürger / Unternehmen eingenommen bzw. umgesetzt haben. Bei steuerlichen Delikten bitte Explizit zwischen Steuerschuld und Strafzahlung / Bußgeld unterscheiden. Ich betone nochmals: Es geht hierbei nur um Gesetzesbrüche / Ordnungswidrigkeiten. Interessant wären hierbei: - die Anzahl aller Zahlungen - und wie viele davon nur von NRW Bürgern / NRW Unternehmen - der Gesamtumsatz aller Zahlungen - und auch hier wieder wie viele nur von NRW Bürgern / NRW Unternehmen. Aus Datenschutzgründen möchte ich sie Bitten nur totale Endzahlen in Ihrer Antwort zu benennen damit keine Zuordnung zu Einzelnen Personen / Unternehmen möglich ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Alexander Willems <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tim Alexander Willems

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Willems, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.07.2018. Unter Berufung auf das Informationsfrei…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Einnahmen des Landes NRW am Fehlverhalten Ihrer Bürger [#31662]
Datum
10. Juli 2018 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,6 KB


Sehr geehrter Herr Willems, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.07.2018. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Erteilung von Informationen über bestimmte Einnahmen des Landes sowie der Kommunen. Das IFG NRW vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, § 4 Absatz 1 IFG NRW. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich, falls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen sollten. Geben Sie dann bitte eine zustellungsfähige Anschrift an. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen