Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung

Von der Stadtverwaltung Trier wurde mir mitgeteilt, dass Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich durch das Polizeipräsidium Trier veranlasst werden (https://www.fragdenstaat.de/a/7571#nachricht-20769). Bitte beantworten sie mir deshalb folgende Fragen:

1. Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden bei dem Blitzmarathon am 18.9.2014 im Stadtgebiet geblitzt?
2. Bei wie vielen kam es zu einem Ordnungswidrigkeiten verfahren?
3. Wie viele haben ein Bußgeld im Stadtgebiet bekommen?
4. Wie hoch war das höchste Bußgeld im Stadtgebiet?
5. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen in folge des Blitzmarathons insgesamt im Stadtgebiet?

6. Wie viele stationäre Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden in den letzten drei Jahren im Stadtgebiet neu aufgestellt oder deren Standort geändert?
7. Falls neue Geräte aufgestellt wurden oder dern Standort geändert wurde, nach welchen Kriterien wurden die neuen Standorte ausgewählt?
8. Wer war an der Auswahl der Standorte beteiligt?
9. Hat die Aufstellung der Geräte zu einem Rückgang von Unfällen am Standort geführt?

10. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt im Stadtgebiet im Jahr 2013?
11. Mit welchem Betrag wurden die Einnahmen durch Bußgelder insgesamt im Haushalt der Stadt für das Jahr 2013 veranschlagt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2014
  • Frist
    28. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von der Stad…
An Polizeipräsidium Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung [#7590]
Datum
24. September 2014 21:59
An
Polizeipräsidium Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von der Stadtverwaltung Trier wurde mir mitgeteilt, dass Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich durch das Polizeipräsidium Trier veranlasst werden (https://www.fragdenstaat.de/a/7571#nachricht-20769). Bitte beantworten sie mir deshalb folgende Fragen: 1. Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden bei dem Blitzmarathon am 18.9.2014 im Stadtgebiet geblitzt? 2. Bei wie vielen kam es zu einem Ordnungswidrigkeiten verfahren? 3. Wie viele haben ein Bußgeld im Stadtgebiet bekommen? 4. Wie hoch war das höchste Bußgeld im Stadtgebiet? 5. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen in folge des Blitzmarathons insgesamt im Stadtgebiet? 6. Wie viele stationäre Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden in den letzten drei Jahren im Stadtgebiet neu aufgestellt oder deren Standort geändert? 7. Falls neue Geräte aufgestellt wurden oder dern Standort geändert wurde, nach welchen Kriterien wurden die neuen Standorte ausgewählt? 8. Wer war an der Auswahl der Standorte beteiligt? 9. Hat die Aufstellung der Geräte zu einem Rückgang von Unfällen am Standort geführt? 10. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt im Stadtgebiet im Jahr 2013? 11. Mit welchem Betrag wurden die Einnahmen durch Bußgelder insgesamt im Haushalt der Stadt für das Jahr 2013 veranschlagt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Trier
Sehr <Information-entfernt> als Anlage übersende ich die Antwort des Polizeipräsidiums Trier auf Ihre Frage…
Von
Polizeipräsidium Trier
Betreff
AW: Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung [#7590]
Datum
2. Oktober 2014 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> als Anlage übersende ich die Antwort des Polizeipräsidiums Trier auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.