Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Anfrage LIFG Landesinformationsfreiheitsgesetz Mahngebühren Bibliothek
Sehr << Antragsteller:in >>
das KIT erlässt folgenden
Bescheid:
1. Der Antragsteller erhält Zugang zu den amtlichen Informationen bezüglich der Mahngebühren der KIT-Bibliothek.
Für das Jahr 2022
Nutzer
1.Mahnung
2.Mahnung
3.Mahnung
4.Mahnung
Summe
KIT-Personal in €
1.708,50
988,00
786,50
506,50
3.989,50
Student/in KIT in €
6.746,50
4.535,00
3.380,00
1.510,00
16.171,50
Für das Jahr 2023; Stand 13.09.2023
Nutzer
1.Mahnung
2.Mahnung
3.Mahnung
4.Mahnung
Summe
KIT-Personal in €
1.243,50
715,00
450,00
210,00
2.618,50
Student/in KIT in €
4.919,52
3.310,05
2.400,59
1.256,74
11.886,90
Die Einnahmen durch Mahngebühren spielen keine nennenswerte Rolle im Haushalt der KIT-Bibliothek.
2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhoben werden.
Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Daneben kann die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in der Funktion als Beauftragte/r für die Informationsfreiheit angerufen werden (Adresse: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de).
Bitte beachten Sie: Die Anrufung des und Vermittlung durch den LfDI unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen.
Mit freundlichen Grüßen