Einnahmen durch Mahngebühren der KIT-Bibliothek

wenn verfügbar, die erbrachten Mahngebühren (1,50 €, 5,00 €, 10,00 €) durch verspätete Abgaben von Literatur der KIT-Bibliothek durch KIT-Angehörige und ggf. ihre Rolle im Finanzhaushalt der KIT-Bibliothek.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wenn verfügbar, die erbrachten Mah…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen durch Mahngebühren der KIT-Bibliothek [#287830]
Datum
7. September 2023 14:22
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wenn verfügbar, die erbrachten Mahngebühren (1,50 €, 5,00 €, 10,00 €) durch verspätete Abgaben von Literatur der KIT-Bibliothek durch KIT-Angehörige und ggf. ihre Rolle im Finanzhaushalt der KIT-Bibliothek.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287830/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Anfrage LIFG Landesinformationsfreiheitsgesetz Mahngebühren Bibliothek Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
WG: Einnahmen durch Mahngebühren der KIT-Bibliothek [#287830]
Datum
18. September 2023 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,6 KB


Anfrage LIFG Landesinformationsfreiheitsgesetz Mahngebühren Bibliothek Sehr << Antragsteller:in >> das KIT erlässt folgenden Bescheid: 1. Der Antragsteller erhält Zugang zu den amtlichen Informationen bezüglich der Mahngebühren der KIT-Bibliothek. Für das Jahr 2022 Nutzer 1.Mahnung 2.Mahnung 3.Mahnung 4.Mahnung Summe KIT-Personal in € 1.708,50 988,00 786,50 506,50 3.989,50 Student/in KIT in € 6.746,50 4.535,00 3.380,00 1.510,00 16.171,50 Für das Jahr 2023; Stand 13.09.2023 Nutzer 1.Mahnung 2.Mahnung 3.Mahnung 4.Mahnung Summe KIT-Personal in € 1.243,50 715,00 450,00 210,00 2.618,50 Student/in KIT in € 4.919,52 3.310,05 2.400,59 1.256,74 11.886,90 Die Einnahmen durch Mahngebühren spielen keine nennenswerte Rolle im Haushalt der KIT-Bibliothek. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhoben werden. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Daneben kann die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in der Funktion als Beauftragte/r für die Informationsfreiheit angerufen werden (Adresse: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de). Bitte beachten Sie: Die Anrufung des und Vermittlung durch den LfDI unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen. Mit freundlichen Grüßen