Einnahmen + Kosten durch Homepage Stadt Heinsberg

-Wie hoch beliefen sich die Kosten für den Betrieb der Homepage www.heinsberg.de in 2019?
-Wie hoch beliefen sich die Einnahmen durch Werbung auf dieser Homepage in 2019?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Heinsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einnahmen + Kosten durch Homepage Stadt Heinsberg [#179083]
Datum
3. Februar 2020 14:56
An
Kommunalverwaltung Heinsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Wie hoch beliefen sich die Kosten für den Betrieb der Homepage www.heinsberg.de in 2019? -Wie hoch beliefen sich die Einnahmen durch Werbung auf dieser Homepage in 2019?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179083 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Heinsberg
Anfrage 179083 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages. Mit freundlic…
Von
Kommunalverwaltung Heinsberg
Betreff
Anfrage 179083
Datum
3. Februar 2020 17:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Heinsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Kosten für den Betrieb der Homepage www.heinsberg.de beliefen sich in 2019 auf 2…
Von
Kommunalverwaltung Heinsberg
Betreff
AW: Einnahmen + Kosten durch Homepage Stadt Heinsberg [#179083]
Datum
7. Februar 2020 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Kosten für den Betrieb der Homepage www.heinsberg.de beliefen sich in 2019 auf 23.127,54 €. Die Einnahme durch Werbung auf dieser Homepage betrugen in 2019 6.120,00 €. Mit freundlichen Grüßen